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Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 31.10.2007 aufgehoben
Anlage 2 - Verordnung zur Durchführung des Paßgesetzes (DVPassG)
V. v. 02.01.1988 BGBl. I S. 13; aufgehoben durch Artikel 4 V. v. 19.10.2007 BGBl. I S. 2386
Geltung ab 01.01.1988; FNA: 210-5-2 Pass-, Ausweis- und Meldewesen
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Geltung ab 01.01.1988; FNA: 210-5-2 Pass-, Ausweis- und Meldewesen
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Anlage 2
Anlage 2 wird in 1 Vorschrift zitiert
(siehe BGBl. I 2000 S. 239 - 240)
Zitierungen von Anlage 2 DVPassG
Sie sehen die Vorschriften, die auf Anlage 2 DVPassG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
DVPassG selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 3 DVPassG Muster der amtlichen Ausweise als Paßersatz
... und Dienststellen ausgestellt wird (§ 2 Abs. 1 Nr. 10), ist nach dem in der Anlage 2 abgedruckten Muster auszustellen. (3) Der Ausweis, der ausschließlich zur ...
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