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Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 31.10.2007 aufgehoben
Anlage 3 - Verordnung zur Durchführung des Paßgesetzes (DVPassG)
V. v. 02.01.1988 BGBl. I S. 13; aufgehoben durch Artikel 4 V. v. 19.10.2007 BGBl. I S. 2386
Geltung ab 01.01.1988; FNA: 210-5-2 Pass-, Ausweis- und Meldewesen
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Geltung ab 01.01.1988; FNA: 210-5-2 Pass-, Ausweis- und Meldewesen
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Anlage 3
Anlage 3 wird in 1 Vorschrift zitiert
(siehe BGBl. I 2000 S. 241 - 242)
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Zitierungen von Anlage 3 DVPassG
Sie sehen die Vorschriften, die auf Anlage 3 DVPassG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
DVPassG selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 3 DVPassG Muster der amtlichen Ausweise als Paßersatz
... in die Bundesrepublik Deutschland berechtigt (§ 2 Abs. 1 Nr. 11), ist nach dem in der Anlage 3 abgedruckten Muster ...
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/gesetz/4679/a64666.htm