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Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 14.08.2007 aufgehoben
§ 4 - Lebensmitteleinfuhr-Verordnung (LMEV)
Artikel 1 V. v. 08.12.2004 BGBl. I S. 3353; aufgehoben durch Artikel 23 V. v. 08.08.2007 BGBl. I S. 1816
Geltung ab 18.12.2004; FNA: 7832-1-28 Fleischbeschau
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Geltung ab 18.12.2004; FNA: 7832-1-28 Fleischbeschau
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§ 4 Einfuhr
§ 4 wird in 3 Vorschriften zitiert
Sendungen der in § 1 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 genannten Lebensmittel aus Drittländern dürfen in das Inland nur eingeführt werden, wenn sie einer Einfuhruntersuchung nach § 5 unterzogen worden sind. Satz 1 gilt nicht, wenn die Lebensmittel in einem anderen Mitgliedstaat oder einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum sowie, im Falle von Lebensmitteln nach § 1 Abs. 1 Nr. 3, auf den Färöer Inseln einer Einfuhruntersuchung entsprechend den jeweiligen nationalen Rechtsvorschriften unterzogen worden sind. Satz 1 gilt nicht für Fischereierzeugnisse, lebende Muscheln, Stachelhäuter, Manteltiere sowie Meeresschnecken, die in Island einer Einfuhruntersuchung entsprechend den nationalen Rechtsvorschriften unterzogen worden sind.
Zitierungen von § 4 LMEV
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 4 LMEV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
LMEV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 13 LMEV Verfahren bei der Wiedereinfuhr
... Abweichend von den § 4 Satz 1 und § 5 Abs. 1, auch in Verbindung mit Abs. 3, darf eine Sendung von Lebensmitteln im ...
§ 14 LMEV Ausnahmeregelungen
... Die §§ 3 bis 6 gelten nicht für Lebensmittel im Sinne des § 1 Abs. 1 Nr. 3, die als Waren nach ... (2) Unbeschadet der tierseuchenrechtlichen Vorschriften gelten die §§ 3, 4 und 7 nicht für Lebensmittel zur Verpflegung, die an Bord von Flugzeugen oder Seeschiffen ...
§ 16 LMEV Ordnungswidrigkeiten
... 4 eine Bescheinigung nicht oder nicht rechtzeitig übermittelt, 2. entgegen § 4 Satz 1 in Verbindung mit § 5 Abs. 1 eine Sendung von Lebensmitteln nach § 1 Abs. 1 Nr. 1 ... 4 eine Bescheinigung nicht oder nicht rechtzeitig übermittelt, 2. entgegen § 4 Satz 1 in Verbindung mit § 5 Abs. 1 eine Sendung von Lebensmitteln nach § 1 Abs. 1 Nr. 2 ... 4 eine Bescheinigung nicht oder nicht rechtzeitig übermittelt, 2. entgegen § 4 Satz 1 in Verbindung mit § 5 Abs. 1 eine Sendung von Lebensmitteln nach § 1 Abs. 1 Nr. 3 ...
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