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Anlage 3 - Prüfungsberichtsverordnung (PrüfbV)

V. v. 17.12.1998 BGBl. I S. 3690; aufgehoben durch § 62 V. v. 23.11.2009 BGBl. I S. 3793
Geltung ab 22.12.1998; FNA: 7610-1-1 Aufsichtsrechtliche Vorschriften
|

Anlage 3 (zu § 68) Datenübersicht zu § 68 PrüfbV (Realkreditinstitute)



Die angegebenen Beträge (kaufmännische Rundung) lauten auf Tsd. D-Mark (DEM) oder Tsd. Euro (EUR);
ISO-Währungscode angeben: ___
Prozentangaben sind mit einer Nachkommastelle anzugeben


Position
 Berichtsjahr (1) Vorjahr (2)

(1) Daten zu den organisatorischen Grundlagen
   
1.
Anwendung der Vorschriften des KWG über das
Handelsbuch: ja (= 0) / nein (= 1)
300  
2.
Personalbestand 1)
001  

(2) Daten zur Vermögenslage
   
1.
Nicht als haftendes Eigenkapital berücksichtigte stille
Reserven nach § 340f HGB 2)
002  

2.

Kursreserven bei Schuldverschreibungen und anderen
festverzinslichen Wertpapieren
   
a)Bruttobetrag der Kursreserven 301  
b)Nettobetrag der Kursreserven (unter Berück-
sichtigung von Sicherungsgeschäften) 3)
302  

3.

Kursreserven bei Aktien und anderen nicht festverzins-
lichen Wertpapieren sowie Beteiligungen und Anteilen
an verbundenen Unternehmen
   
a)Bruttobetrag der Kursreserven 303  
b)Nettobetrag der Kursreserven (unter Berück-
sichtigung von Sicherungsgeschäften) 3)
304  
4.
Vermiedene Abschreibungen auf Schuldverschreibun-
gen und andere festverzinsliche Wertpapiere durch
Übernahme in das Anlagevermögen
305  
5.
Vermiedene Abschreibungen auf Aktien und andere
nicht festverzinsliche Wertpapiere durch Übernahme
in das Anlagevermögen
306  
6.
Nicht realisierte Reserven in Grundstücken, grund-
stücksgleichen Rechten und Gebäuden (soweit sie
als haftendes Eigenkapital nach § 10 Abs. 2b Nr. 6
KWG berücksichtigt werden)
005  

7.

Eigenmittel nach § 10 oder § 53 KWG nach dem
Stand bei Geschäftsschluß am Bilanzstichtag
   

a)
haftendes Eigenkapital    
aa) Kernkapital 006  

 bb) Ergänzungskapital 007  
b)Drittrangmittel307  

8.

Grundsatz (GS) I-Kennziffern
   

a)
Kennziffern des Einzelinstituts    
aa) Verhältnis nach § 2 Abs. 1 GS I 010%%
bb) Gesamtkennziffer nach § 2 Abs. 3
Satz 1 GS I
308%%
cc) nachrichtliche Kennziffer nach § 2
Abs. 3 Satz 3 GS I
309%%

b)
Kennziffern der Institutsgruppe 4)    
aa) Verhältnis nach § 2 Abs. 1 GS I 011%%
bb) Gesamtkennziffer nach § 2 Abs. 3
Satz 1 GS I
310%%
cc) nachrichtliche Kennziffer nach
§ 2 Abs. 3 Satz 3 GS I
311%%

Kontrollsumme für dv-technische Zwecke
(002 + 005 bis 007 + 010 + 011 + 301 bis 311)
550  

(3) Daten zur Liquidität und zur Refinanzierung
   
1.
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten, die zehn
vom Hundert der "Verbindlichkeiten gegenüber Kredit-
instituten" überschreiten
022
250
Stk.Stk.
2.
Verbindlichkeiten gegenüber Kunden, die zehn vom
Hundert der "Verbindlichkeiten gegenüber Kunden"
überschreiten
023
251
Stk.Stk.

3.

Dem Kreditinstitut zugesagte Refinanzierungsmög-
lichkeiten ohne diejenigen bei der Deutschen Bundes-
bank
   
a)Zusagen024  
b)Inanspruchnahme025  

4.

Liquiditätsgrundsatzkennziffern
   

Grundsatz (GS) II-Kennziffer
312%%

alternativ bis 30. Juni 2000 (bei Wahrnehmung der
Übergangsregelung):
   
a)GS II-Kennziffer 027%%
 b)GS III-Kennziffer 028%%

Kontrollsumme für dv-technische Zwecke
(Addition der Positionen 022 bis 025 + 027 + 028 + 250 +
251 + 312)
501  

(4) Daten zur Ertragslage
   

1.

Zinsergebnis
   
a)Zinserträge 5) 029  
b)Zinsaufwendungen030  
c)darunter: für stille Einlagen, für Genußrechte
und für nachrangige Verbindlichkeiten
031  
d)Zinsergebnis (a./. b) 032  

2.

Provisionsergebnis 6)
   
a)Provisionserträge313  
b)Provisionsaufwendungen314  
c)Provisionsergebnis033  

nur von Kreditinstituten anzugeben, soweit sie keine Wert-
papierhandelsbanken sind:
   

3.

Nettoergebnis aus Finanzgeschäften nach § 340c
Abs. 1 HGB
   
a)aus Geschäften mit Wertpapieren des Handels-
bestandes
034  
b)aus Geschäften mit Devisen und Edelmetallen 7) 035  
c)aus Geschäften mit Derivaten 036  

nur von Finanzdienstleistungsinstituten und Wertpapierhandels-
banken anzugeben:
   

3.

Aufwendungen und Erträge aus Finanzgeschäften
   
a)Aufwendungen aus Geschäften mit Wertpapieren
des Handelsbestandes
315  
b)Erträge aus Geschäften mit Wertpapieren des
Handelsbestandes
316  
c)Aufwendungen aus Geschäften mit Devisen und
Edelmetallen 7)
317  
d)Erträge aus Geschäften mit Devisen und Edel-
metallen 7)
318  
e)Aufwendungen aus Geschäften mit Derivaten 319  
 f)Erträge aus Geschäften mit Derivaten 320  

Kontrollsumme (Eigenhandelsergebnis insgesamt)
(034 bis 036 bzw. - 315 + 316 - 317 + 318 - 319 + 320)
502  
4.
Ergebnis aus dem sonstigen nichtzinsabhängigen
Geschäft 8)
037  

5.

allgemeiner Verwaltungsaufwand
   
a)Personalaufwand 9) 038  
b)andere Verwaltungsaufwendungen 10) 039  

Kontrollsumme (allg. Verwaltungsaufwand insges.)
(Addition der Positionen 038 und 039)
503  

6.

Sonstige und außerordentliche Erträge und Auf-
wendungen
   
a)Erträge aus früheren Abschreibungen,
Wertberichtigungen und Rückstellungen im
Kreditgeschäft
040  
b)Abschreibungen und Wertberichtigungen auf
Forderungen sowie Zuführungen zu Rückstel-
lungen im Kreditgeschäft
041  
c)Erträge aus Zuschreibungen bei Wertpapieren
der Liquiditätsreserve und aus Geschäften mit
diesen Wertpapieren
042  
d)Abschreibungen auf Wertpapiere der Liquiditäts-
reserve und Aufwendungen aus Geschäften mit
diesen Wertpapieren
043  
e)Erträge aus Zuschreibungen bei Finanzanlagen,
Sachanlagen und immateriellen Anlagewerten
sowie aus Geschäften mit diesen Gegenständen
044  
f)Andere sonstige und außerordentliche Erträge 11) 045  

g)Abschreibungen und Wertberichtigungen auf
Finanzanlagen, Sachanlagen und immaterielle
Anlagewerte sowie Aufwendungen aus Geschäf-
ten mit diesen Gegenständen
046  
h)Andere sonstige und außerordentliche Auf-
wendungen 12)
047  

Kontrollsumme (sonstiges / außerordentliches Ergebnis)
(040 - 041 + 042 - 043 + 044 + 045 - 046 - 047)
504  
7.
Steuern vom Einkommen und vom Ertrag
048  
8.
Erträge aus Verlustübernahmen und baren
bilanzunwirksamen Ansprüchen
049  
9.
Aufwendungen aus der Bildung von Vorsorge-
reserven nach § 340f und § 340g HGB
050  
10.
Erträge aus der Auflösung von Vorsorgereserven
nach § 340f und § 340g HGB 2)
051  
11.
Aufgrund einer Gewinngemeinschaft, eines Gewinn-
abführungs- oder eines Teilgewinnabführungsver-
trages abgeführte Gewinne
052  

Kontrollsumme (Jahresüberschuß/-fehlbetrag)
(032 + 033 + 502 + 037 - 503 + 504 - 048 + 049 - 050 + 051
- 052)
505  
12.
Gewinnvortrag aus dem Vorjahr
053  
13.
Verlustvortrag aus dem Vorjahr
054  
14.
Entnahmen aus Kapital- und Gewinnrücklagen
055  
15.
Einstellungen in Kapital- und Gewinnrücklagen
056  
16.
Entnahmen aus Genußrechtskapital
057  
17.
Wiederauffüllung des Genußrechtskapitals
058  

Kontrollsumme (Bilanzgewinn/-verlust)
(505 + 053 - 054 + 055 - 056 + 057 - 058)
506  

(5) Angaben zum Zinsänderungsrisiko 13)
   
1.
Festzinsaktiva zum Bilanzstichtag 14)
059  
2.
Durchschnittszinssatz der Festzinsaktiva
065%%
3.
Festzinspassiva zum Bilanzstichtag 14)
066  
4.
Durchschnittszinssatz der Festzinspassiva
072%%

Kontrollsumme für dv-technische Zwecke
(059 + 065 + 066 + 072)
507  

(6) Daten zum Kreditgeschäft
   
1.
Höhe des Kreditvolumens 15)
073  
2.
darunter: Kredite an Nichtbanken
074  
3.
Geprüftes Kreditvolumen 15)
075  
4.
darunter: Kredite an Nichtbanken
321  

5.

Risikogruppierung des geprüften Interbanken-
kreditvolumens 15)
   
a)Kredite ohne erkennbares Risiko 322  
b)Kredite mit erhöhten latenten Risiken 323  
c)Wertberichtigte Kredite vor Absetzung von Einzel-
wertberichtigungen
324  
d)darunter: Summe der in den wertberichtigten Kre-
diten (c) enthaltenen Blankoanteile (vor Ab-
setzung der EWB)
325  
e)für die wertberichtigten Kredite (c) gebildete
Einzelwertberichtigungen
326  

6.

Risikogruppierung des geprüften Nichtbanken-
kreditvolumens 15)
   
a)Kredite ohne erkennbares Risiko 327  
b)Kredite mit erhöhten latenten Risiken 328  
c)Wertberichtigte Kredite vor Absetzung von Einzel-
wertberichtigungen
329  

d)darunter: Summe der in den wertberichtigten Kre-
diten (c) enthaltenen Blankoanteile (vor Ab-
setzung der EWB)
330  
e)für die wertberichtigten Kredite (c) gebildete
Einzelwertberichtigungen
331  

7.

Unversteuerte Pauschalwertberichtigungen 16)
   
a)Bestand in der Vorjahresbilanz 079  
b)Neuer Bestand 080  

8.

Einzelwertberichtigungen
   
a)Bestand in der Vorjahresbilanz 332  
b)Verbrauch333  
c)Auflösung334  
d)Bildung335  
e)Neuer Stand 336  
9.
Rückstellungen im Kreditgeschäft 17)
   

a)Bestand in der Vorjahresbilanz 337  
b)Verbrauch338  
c)Auflösung339  
d)Bildung340  
e)Neuer Stand 341  
10.
Abschreibungen auf Forderungen zu Lasten der
Gewinn- und Verlustrechnung
086  
11.
Zur Rettung von Forderungen erworbene Grund-
stücke und Gebäude
087  
12.
Anmerkungsbedürftige Großkredite
088  

13.

bei Nichtanwendung der Vorschriften des KWG
über das Handelsbuch:
   

Zahl der Überschreitungen der Großkrediteinzel-
obergrenze nach § 13 Abs. 3 Satz 1 KWG
   
a)des geprüften Einzelinstituts 342Stk.Stk.
b)der Institutsgruppe 4) 343Stk.Stk.


bei Anwendung der Vorschriften des KWG über
das Handelsbuch:
   

a)
Zahl der Überschreitungen der Anlagebuch-
Großkrediteinzelobergrenze nach § 13a Abs.
3 Satz 1 KWG
   
aa) des geprüften Einzelinstituts 344Stk.Stk.
bb) der Institutsgruppe 4) 345Stk.Stk.

b)
Zahl der Überschreitungen der Gesamtbuch-
Großkrediteinzelobergrenze nach § 13a Abs.
4 Satz 1 oder 3 KWG
   
aa) des geprüften Einzelinstituts 346Stk.Stk.
bb) der Institutsgruppe 4) 347Stk.Stk.

14.

Bedeutende Beteiligungen an Unternehmen außer-
halb des Finanzsektors, deren Nennbetrag 15 vom
Hundert des haftenden Eigenkapitals des Einlagen-
kreditinstituts übersteigt 18)
   
a)des geprüften Einzelinstituts 348
349
Stk.Stk.
b)der Institutsgruppe 19) 350
351
Stk.Stk.
15.
darunter: Anteile nach § 12 Abs. 1 Satz 3 KWG
352  
16.
darunter: unter § 64a KWG fallende Anteile
353  

Kontrollsumme für dv-technische Zwecke
(073 bis 075 + 079 + 080 + 086 bis 088 + 321 bis 353)
551  

(7) Bilanzunwirksame Ansprüche
   

1.

Bare bilanzunwirksame Ansprüche
   
a)im Berichtsjahr 20) 091  
b)Bestand am Jahresende 092  

2.

Unbare bilanzunwirksame Ansprüche
   
a)im Berichtsjahr 20) 093  
b)Bestand am Jahresende 094  

(8) Ergänzende Angaben
   

1.

Abweichungen im Sinne von § 284 Abs. 2 Nr. 3 HGB
   
a)von Bilanzierungsmethoden ja (= 0) / nein (= 1) 095  
b)von Bewertungsmethoden ja (= 0) / nein (= 1) 096  

2.

Gesamtvolumen der Termingeschäfte im Sinne des
§ 36 RechKredV 21)
   
a)Termingeschäfte in fremden Währungen 097  
b)darunter: zur Deckung von Wechselkurs-
schwankungen
098  
c)darunter: Handelsgeschäfte 099  
d)zinsbezogene Termingeschäfte 100  
e)darunter: zur Deckung von Zins- oder Markt-
preisschwankungen
101  
f)darunter: Handelsgeschäfte 102  
g)Termingeschäfte mit sonstigen Preisrisiken 103  
h)darunter: zur Deckung von Zins- oder Markt-
preisschwankungen
104  
i)darunter: Handelsgeschäfte 105  
3.
Buchwert der in Pension gegebenen Vermögens-
gegenstände bei echten Pensionsgeschäften
(§ 340b Abs. 4 Satz 4 HGB)
106  

4.

Betrag der nicht mit dem Niederstwert bewerteten
börsenfähigen Wertpapiere bei den folgenden
Posten (§ 35 Abs. 1 Nr. 2 RechKredV)
   
a)Schuldverschreibungen und andere festver-
zinsliche Wertpapiere (Aktivposten Nr. 5)
107  
b)Aktien und andere nicht festverzinsliche Wert-
papiere (Aktivposten Nr. 6)
108  

5.

Leasinggeschäft
   
a)Gesamtbestand der aktivierten Leasinggegen-
stände
109  
b)Im Aufwandsposten Nr. 5 (Kontoform) oder 11
(Staffelform) enthaltene Abschreibungen und
Wertberichtigungen auf Leasinggegenstände
110  
c)Im Ertragsposten Nr. 8 enthaltene Erträge aus
Leasinggeschäften
111  
6.
Nachrangige Vermögensgegenstände
   

a)Nachrangige Forderungen an Kreditinstitute 112  
b)Nachrangige Forderungen an Kunden 113  
c)Sonstige nachrangige Vermögensgegenstände 114  

7.

Aufgliederung der börsenfähigen Wertpapiere
nach börsennotierten und nicht börsennotierten
Wertpapieren (§ 35 Abs. 1 Nr. 1 RechKredV) 22)
   

a)
Schuldverschreibungen und andere festver-
zinsliche Wertpapiere (Aktivposten Nr. 5)
   
aa) börsennotiert 115  
bb) nicht börsennotiert 116  

b)
Aktien und andere nicht festverzinsliche
Wertpapiere (Aktivposten Nr. 6)
   
aa) börsennotiert 117  
bb) nicht börsennotiert 118  

c)
Beteiligungen (Aktivposten Nr. 7)    
aa) börsennotiert 119  
bb) nicht börsennotiert 120  

d)
Anteile an verbundenen Unternehmen (Aktiv-
posten Nr. 8)
   
aa) börsennotiert 121  
bb) nicht börsennotiert 122  

Kontrollsumme für dv-technische Zwecke
(Addition der Positionen 095 bis 122)
509  

8.

Fristengliederung der Forderungen und Verbind-
lichkeiten nach § 340d HGB in Verbindung mit
§ 9 RechKredV
   

a)
Andere Forderungen an Kreditinstitute mit Aus-
nahme der darin enthaltenenen Bausparguthaben
aus abgeschlossenen Bausparverträgen (Aktiv-
posten Nr. 3b) mit einer Restlaufzeit
   
aa) bis drei Monate 354  
bb) mehr als drei Monate bis ein Jahr 355  
cc) mehr als ein Jahr bis fünf Jahre 356  
dd) mehr als fünf Jahre 357  

b)
Forderungen an Kunden (Aktivposten Nr. 4) mit
einer Restlaufzeit
   
aa) bis drei Monate 358  
bb) mehr als drei Monate bis ein Jahr 359  
cc) mehr als ein Jahr bis fünf Jahre 360  
dd) mehr als fünf Jahre 361  

c)
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten mit
vereinbarter Laufzeit oder Kündigungsfrist (Pas-
sivposten Nr. 1 b) mit einer Restlaufzeit
   
aa) bis drei Monate 362  
bb) mehr als drei Monate bis ein Jahr 363  
cc) mehr als ein Jahr bis fünf Jahre 364  
dd) mehr als fünf Jahre 365  

d)
Spareinlagen mit vereinbarter Kündigungsfrist
(Passivposten Nr. 2a ab) mit einer Restlaufzeit
   
aa) bis drei Monate 366  
bb) mehr als drei Monate bis ein Jahr 367  
cc) mehr als ein Jahr bis fünf Jahre 368  
dd) mehr als fünf Jahre 369  

e)
Andere Verbindlichkeiten gegenüber Kunden mit
vereinbarter Laufzeit oder Kündigungsfrist (Pas-
sivposten Nr. 2b bb) mit einer Restlaufzeit
   
aa) bis drei Monate 370  
bb) mehr als drei Monate bis ein Jahr 371  
cc) mehr als ein Jahr bis fünf Jahre 372  
dd) mehr als fünf Jahre 373  


f)
Andere verbriefte Verbindlichkeiten (Passivposten
Nr. 3b) mit einer Restlaufzeit
   
aa) bis drei Monate 374  
bb) mehr als drei Monate bis ein Jahr 375  
cc) mehr als ein Jahr bis fünf Jahre 376  
dd) mehr als fünf Jahre 377  
g)Im Posten "Forderungen an Kunden" (Aktivposten
Nr. 4) enthaltene Forderungen mit unbestimmter
Laufzeit
378  
h)Im Posten "Schuldverschreibungen und andere
festverzinsliche Wertpapiere" (Aktivposten Nr. 5)
enthaltene Beträge, die in dem Jahr, das auf den
Bilanzstichtag folgt, fällig werden
379  
i)Im Unterposten "begebene Schuldverschreibungen"
(Passivposten Nr. 3a) enthaltene Beträge, die in
dem Jahr, das auf den Bilanzstichtag folgt, fällig
werden
380  

Kontrollsumme für dv-technische Zwecke
(Addition der Positionen 354 bis 380)
552  

zu (5) Angaben zum Zinsänderungsrisiko
hier: Gliederung der Festzinsaktiva und Festzinspassiva
nach Restlaufzeiten in Jahren
   

1.

Festzinsaktiva am Bilanzstichtag 14)
   

entweder
   
a)Restlaufzeit mehr als ein Jahr 060  
b)Restlaufzeit mehr als zwei Jahre 061  
c)Restlaufzeit mehr als drei Jahre 062  
d)Restlaufzeit mehr als vier Jahre 063  
e)Restlaufzeit mehr als fünf Jahre 064  

oder
   
f)Restlaufzeit bis zu einem Jahr 252  
g)Restlaufzeit von einem bis zu zwei Jahren 253  
h)Restlaufzeit von zwei bis zu drei Jahren 254  
i)Restlaufzeit von drei bis zu vier Jahren 255  
j)Restlaufzeit von vier bis zu fünf Jahren 256  

2.

Festzinspassiva am Bilanzstichtag 14)
   

entweder
   
a)Restlaufzeit mehr als ein Jahr 067  
b)Restlaufzeit mehr als zwei Jahre 068  
c)Restlaufzeit mehr als drei Jahre 069  
d)Restlaufzeit mehr als vier Jahre 070  
e)Restlaufzeit mehr als fünf Jahre 071  

oder
   
f)Restlaufzeit bis zu einem Jahr 257  
g)Restlaufzeit von einem bis zu zwei Jahren 258  
h)Restlaufzeit von zwei bis zu drei Jahren 259  

i)Restlaufzeit von drei bis zu vier Jahren 260  
j)Restlaufzeit von vier bis zu fünf Jahren 261  

Ergänzungen zur Datenübersicht von Realkreditinstituten:
   

(1) Zusätzliche Daten zum Kreditgeschäft von Hypotheken-
banken
   

1.

Hypothekendarlehen
   
a)Hypothekendarlehen innerhalb der Beleihungs-
grenze (§ 11 HypBkG)
150  
b)Hypothekendarlehen außerhalb der Beleihungs-
grenze (freie Spitze)
151  
c)Höchstgrenze nach § 5 Abs. 1 Nr. 2 HypBkG 152  
d)Deckungshypotheken insgesamt 153  
e)Deckungshypotheken an Bauplätzen und noch
nicht ertragsfähigen Neubauten
154  
f)Höchstgrenze nach § 12 Abs. 3 Satz 1 Halbsatz 1
HypBkG
155  
h)Höchstgrenze nach § 12 Abs. 3 Satz 1 Halbsatz 2
HypBkG
157  
g)Deckungshypotheken an Bauplätzen 156  

2.

Kommunalkredite
   
a)Kommunalkreditbestand insgesamt 158  
b)Kommunalverbürgte Darlehen 159  
c)Kommunalkredite an andere Mitgliedstaaten der Eu-
ropäischen Union und unterstaatliche Stellen im
Sinne des § 5 Abs. 1 Nr. 1 HypBkG insgesamt
160  
d)Höchstgrenze nach § 5 Abs. 1 Nr. 1 HypBkG 161  

3.

Beteiligungen
   
a)Beteiligungen nach § 5 Abs. 1 Nr. 7 HypBkG 162  
b)Höchstgrenze des Gesamtbetrages solcher Betei-
ligungen nach § 5 Abs. 1 Nr. 7 HypBkG
163  

(2) Zusätzliche Daten zum Kreditgeschäft von Schiffspfand-
briefbanken
   

1.

Schiffshypothekendarlehen
   
a)Schiffshypothekendarlehen innerhalb der Belei-
hungsgrenze (§ 10 Abs. 2 SchBG)
164  
b)Schiffshypothekendarlehen außerhalb der Belei-
hungsgrenze (freie Spitze)
165  
2.
Schiffskommunalkredite
166  
3.
Gewährleistungen für Darlehen Dritter
167  

Kontrollsumme für dv-technische Zwecke
(Addition der Positionen 150 bis 167)
511  

(3) Ergänzende Angaben für Hypothekenbanken
   
1.
Bestand der eigenen Schuldverschreibungen
168  
2.
Umsatz bei Wertpapieren 23)
   
 a)Ankäufe169  
 b)Verkäufe170  
3.
Umsatz bei Schuldscheindarlehen 23)
   

a)Ankäufe171  
b)Verkäufe172  

(4) Ergänzende Angaben für Schiffspfandbriefbanken
   
1.
Bestand der eigenen Schuldverschreibungen
173  

2.

Umsatz bei Wertpapieren 24)
   
a)Ankäufe174  
b)Verkäufe175  

3.

Umsatz bei Schuldscheindarlehen 24)
   
a)Ankäufe176  
b)Verkäufe177  

Kontrollsumme für dv-technische Zwecke
(Addition der Positionen 168 bis 177)
512  


Fußnoten:

1)
Die durchschnittliche Zahl der während des Geschäftsjahres beschäftigten Arbeitnehmer zuzüglich der Mitglieder der Geschäftsleitung; Teilzeitbeschäftigte sind anteilig einzubeziehen. Die Errechnung hat nach § 267 Abs. 5 HGB zu erfolgen.

2)
Einschließlich der nach Art. 31 EGHGB fortgeführten nach § 26a Abs. 1 KWG oder nach § 253 Abs. 4 HGB gebildeten Vorsorgen.

3)
Hier sind negative Ergebnisbeiträge aus den Sicherungsgeschäften mit den Kursreserven der gesicherten Aktiva zu verrechnen.

4)
Sofern das geprüfte Institut übergeordnetes Kreditinstitut ist.

5)
Einschließlich laufender Erträge aus Beteiligungen, Erträgen aus Ergebnisabführungsverträgen und Leasinggebühren.

6)
Hier sind auch die Erträge und Aufwendungen für durchlaufende Kredite zu erfassen.

7)
Einschließlich der Gewinne und Verluste aus Devisentermingeschäften unabhängig davon, ob es sich um zins- oder kursbedingte Aufwendungen oder Erträge handelt.

8)
Hier sind die Ergebnisse aus Warenverkehr und Nebenbetrieben sowie alle anderen ordentlichen Ergebnisse aus dem nichtzinsabhängigen Geschäft einzuordnen, die nicht unter Nummer (4) 2 oder 3 fallen.

9)
Einschließlich Aufwendungen für vertraglich vereinbarte feste Tätigkeitsvergütungen an die persönlich haftenden Gesellschafter von Privatbankiers. Aufwendungen für von fremden Arbeitgebern angemietete Arbeitskräfte sind dem anderen Verwaltungsaufwand zuzurechnen.

10)
Hierunter fallen unter anderem Abschreibungen und Wertberichtigungen auf Sachanlagen und immaterielle Anlagewerte, ausgenommen außerordentliche Abschreibungen. Zu erfassen sind hier alle Steuern außer Steuern vom Einkommen und vom Ertrag.

11)
Hier sind alle Erträge anzugeben, die nicht dem ordentlichen Geschäft zuzuordnen sind und daher nicht in das Betriebsergebnis eingehen, nicht jedoch Erträge aus Verlustübernahmen und aus baren bilanzunwirksamen Ansprüchen.

12)
Hier sind alle Aufwendungen anzugeben, die nicht dem ordentlichen Geschäft zuzuordnen sind und daher nicht in das Betriebsergebnis eingehen, nicht jedoch Aufwendungen aus Gewinnabführungen.

13)
Sofern die Steuerung der Zinsänderungsrisiken nach der Zinsbindungsbilanz erfolgt.

14)
Die Höhe der Festzinsaktiva oder -passiva ist insgesamt sowie (am Vordruckende) aufgegliedert nach Restlaufzeiten in Jahren - analog zur Zinsbindungsbilanz - anzugeben.

15)
Ungekürzte Inanspruchnahme unter Zugrundelegung von § 19 Abs. 1 KWG und vor Abzug von Wertberichtigungen.

16)
Einschließlich der unter den Rückstellungen ausgewiesenen Beträge.

17)
Soweit Pauschalwertberichtigungen als Rückstellungen ausgewiesen werden, sind sie unter Nummer (6) 7 anzugeben.

18)
Bedeutende Beteiligungen nach § 12 Abs. 1 Satz 1 KWG einschließlich der Anteile, die unter die Regelung des § 12 Abs. 1 Satz 3 KWG oder § 64a KWG fallen.

19)
Soweit die Relation auch auf konsolidierter Basis nach § 12 Abs. 2 KWG eingehalten werden muß, ist diese Angabe hier zusätzlich aufzunehmen.

20)
Nettoposition (erhaltene./. zurückgezahlte).

21)
Kapitalbeträge, Liefer- oder Abnahmeverpflichtungen, bei Usance-Geschäften nur die Zahlungsseite. Es ist jeweils auf die Hauptrisikokomponenten abzustellen.

22)
Investmentanteile im Sinne des KAGG sind nicht einzubeziehen.

23)
Hypothekenbanken ist im Hinblick auf das Spezialitätsprinzip der reine Handel mit Wertpapieren und Kommunalkrediten, insbesondere Schuldscheindarlehen, nicht gestattet. Hiervon betroffen ist die Anschaffung dieser Werte, sofern sie mit der bloßen Absicht der baldigen Realisierung von Gewinnen durch Weiterveräußerung vorgenommen worden ist.

24)
Schiffspfandbriefbanken ist im Hinblick auf das Spezialitätsprinzip der reine Handel mit Wertpapieren und Kommunalkrediten, insbesondere Schuldscheindarlehen, nicht gestattet. Hiervon betroffen ist die Anschaffung dieser Werte, sofern sie mit der bloßen Absicht der baldigen Realisierung von Gewinnen durch Weiterveräußerung vorgenommen worden ist.