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Zitierungen von § 17a ZollVG
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 17a ZollVG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
ZollVG selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
Zitat in folgenden Normen
Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz (SchwarzArbG)
Artikel 1 G. v. 23.07.2004 BGBl. I S. 1842; zuletzt geändert durch Artikel 24 G. v. 06.05.2024 BGBl. 2024 I Nr. 149
§ 16 SchwarzArbG Zentrales Informationssystem für die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (vom 26.11.2019)
... welche den Behörden der Zollverwaltung nach § 5a des Finanzverwaltungsgesetzes oder § 17a des Zollverwaltungsgesetzes zugewiesen sind, und 5. zur Fortbildung im Bereich der Finanzkontrolle Schwarzarbeit, ...
Zitate in Änderungsvorschriften
Gesetz zur Stärkung der Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung
G. v. 06.03.2017 BGBl. I S. 399
Artikel 1 SchwarzArbBStG Änderung des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes
... welche den Behörden der Zollverwaltung nach § 5a des Finanzverwaltungsgesetzes oder § 17a des Zollverwaltungsgesetzes zugewiesen sind, und 5. zur Fortbildung im Bereich der Finanzkontrolle Schwarzarbeit, ...
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/gesetz/4695/v64914.htm