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Zitierungen von § 3 Seemannsgesetz
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 3 SeemG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
SeemG selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 11 SeemG Seefahrtbuch
... Wer auf einem Schiff den Dienst als Besatzungsmitglied (§ 3 ) oder eine sonstige Tätigkeit (§ 7) ausüben will, muß ein Seefahrtbuch ...
§ 15 SeemG Verpflichtung zur Musterung
... Kapitän ist verpflichtet, eine Musterung zu veranlassen, wenn ein Besatzungsmitglied (§ 3 ) oder eine sonstige Person (§ 7) den Dienst an Bord antritt (Anmusterung) oder beendet ...
§ 106 SeemG Stellung des Kapitäns
... Der Kapitän ist der Vorgesetzte aller Besatzungsmitglieder (§ 3 ) und der sonstigen an Bord tätigen Personen (§ 7). Ihm steht die oberste ...
§ 141a SeemG Abweichungen vom Musterungserfordernis (vom 08.11.2006)
... oder eine von ihm bestimmte nachgeordnete Behörde kann für Besatzungsmitglieder (§ 3 ) und sonstige Personen (§ 7), die auf Fährschiffen, Fördeschiffen, Schiffen des ...
Zitate in Änderungsvorschriften
Gesetz zur Umsetzung des Seearbeitsübereinkommens 2006 der Internationalen Arbeitsorganisation
G. v. 20.04.2013 BGBl. I S. 868
Artikel 3 SeeArbGEG Änderungen sonstiger arbeitsrechtlicher Vorschriften
... die Wörter „oder Kapitäne und Besatzungsmitglieder im Sinne der §§ 2 und 3 des Seemannsgesetzes" gestrichen. (2) § 24 des Kündigungsschutzgesetzes ...
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