Zitierungen von § 64 Seemannsgesetz

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 64 SeemG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in SeemG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 65 SeemG Außerordentliche Kündigung gegenüber dem Besatzungsmitglied aus anderen Gründen
... des Heuerverhältnisses mit dem Besatzungsmitglied aus anderen wichtigen, nicht in § 64 genannten Gründen unzumutbar, so kann ihm ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist ...
§ 68a SeemG Schriftform der außerordentlichen Kündigung
... außerordentliche Kündigung des Heuerverhältnisses nach den §§ 64 bis 68 bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform; die elektronische Form ist ...
§ 69 SeemG Vorläufige Entscheidung des Seemannsamts über die Berechtigung einer außerordentlichen Kündigung
... das Heuerverhältnis in den Fällen der §§ 64 , 65, 67 Nr. 1, 2 und 4 bis 7 oder des § 68 außerhalb des Geltungsbereichs des ...
§ 72 SeemG Anspruch auf Heimschaffung
... Bestimmungsort, 1. in den Fällen der §§ 49 und 64 bis 67, 2. wenn ein auf unbestimmte Zeit begründetes ...
§ 74 SeemG Durchführung und Kosten der Heimschaffung
...  (5) Ist das Heuerverhältnis durch eine Kündigung gemäß § 64 beendet worden, kann der Reeder vom Besatzungsmitglied die Erstattung der Kosten der Heimschaffung ...


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