interne Verweise§ 89 SeemG Arbeitszeitverlängerung in dringenden Fällen ... in sonstigen dringenden Fällen eine Verlängerung der in den §§ 85 bis 87 bestimmten täglichen Arbeitszeit anordnen. Dasselbe gilt bei Wachdienst im Hafen. ... im Hafen. (2) Im Falle des Absatzes 1 finden die Vorschriften der §§ 85 bis 87 über die Lage der Arbeitszeit und die Beschäftigungsbeschränkungen keine Anwendung. ...
§ 89a SeemG Abweichende Regelungen ... 1 Satz 1 und 2 auch in anderen Fällen eine Verlängerung der in den §§ 85 bis 87 bestimmten täglichen Arbeitszeit bis zu zwei Stunden anordnen und dabei von den Vorschriften ... Arbeitszeit bis zu zwei Stunden anordnen und dabei von den Vorschriften der §§ 85 bis 87 über die Lage der Arbeitszeit und die Beschäftigungsbeschränkungen abweichen darf. ... können abweichende Regelungen von § 84a Abs. 1 und den §§ 85 bis 87 vereinbart werden. Die Abweichungen müssen in Übereinstimmung mit den allgemeinen ...
§ 90 SeemG Vergütung für Mehr-, Nacht- und Sonntagsarbeit ... Wird ein Besatzungsmitglied über die in den §§ 85 bis 87 und 96 bestimmten Grenzen der täglichen Arbeitszeit hinaus mit Mehrarbeit beschäftigt, ... 1. bei Sonn- und Feiertagsarbeit, auf See mit Ausnahme der Arbeiten nach § 87 Abs. 4, 2. bei Arbeiten, die im Falle des § 85 Abs. 2 an Werktagen ... zwischen 18 und 6 Uhr oder im Hafen außerhalb der in § 86 Abs. 1 Satz 3 und § 87 Abs. 3 Satz 1 bestimmten Zeiträume geleistet werden, für jede Arbeitsstunde ...
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