interne Verweise§ 140 SeemG Ergänzende Regelungen für Fischereifahrzeuge ... Mehrarbeit, 3. von den Vorschriften des Absatzes 1 sowie über § 89a Abs. 1a hinaus auch von § 84a Abs. 2 hinsichtlich der Arbeitszeit während des Fangs und ... von Ausgleichsurlaub für die Besatzungsmitglieder Rechnung tragen. § 89a Abs. 1 Satz 2 und Abs. 2 findet Anwendung. (3) Für Besatzungsmitglieder von ...
Zitate in aufgehobenen TitelnSee-Arbeitszeitnachweisverordnung (See-ArbZNV)
V. v. 05.07.2002 BGBl. I S. 2571; aufgehoben durch § 7 V. v. 25.07.2013 BGBl. I S. 2795
§ 2 See-ArbZNV Arbeitszeitnachweise ... und Ruhezeiten, insbesondere Verlängerungen der Arbeitszeit nach den §§ 88 bis 89a des Seemannsgesetzes, sind im Arbeitszeitnachweis in der Spalte Bemerkungen zu begründen. ...
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