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Zitierungen von § 102b Seemannsgesetz

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 102b SeemG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in SeemG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 143a SeemG Ermächtigungen zum Erlaß von Gebührenverordnungen (vom 08.11.2006)
... und Auslagen) erhoben, soweit diese Kosten nicht von der See-Berufsgenossenschaft nach § 102b Abs. 2 übernommen werden. (2) Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Neunte Zuständigkeitsanpassungsverordnung
V. v. 31.10.2006 BGBl. I S. 2407, 2007 I S. 2149
Artikel 324 9. ZustAnpV Seemannsgesetz
... „Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz" ersetzt. 3. § 102b Abs. 1 wird wie folgt geändert: a) Im ersten Halbsatz werden die Wörter ...
 
Zitate in aufgehobenen Titeln

Kostenverordnung für Amtshandlungen der See-Berufsgenossenschaft (See-BGKostV)
V. v. 21.12.2001 BGBl. I S. 4241; aufgehoben durch § 6 V. v. 18.07.2013 BGBl. I S. 2713
§ 2 See-BGKostV Gebührenbemessung
... werden nur erhoben, soweit diese Kosten nicht von der See-Berufsgenossenschaft nach § 102b Abs. 2 oder vom Bund nach § 102b Abs. 4 des Seemannsgesetzes übernommen werden.  ... Kosten nicht von der See-Berufsgenossenschaft nach § 102b Abs. 2 oder vom Bund nach § 102b Abs. 4 des Seemannsgesetzes übernommen werden. (6) Für Amtshandlungen ...