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§§ 2 bis 18 - Festlandsockel-Bergverordnung (FlsBergV)
V. v. 21.03.1989 BGBl. I S. 554; aufgehoben durch Artikel 5 V. v. 03.08.2016 BGBl. I S. 1866
Geltung ab 01.07.1989; FNA: 750-15-8 Bergbau
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Geltung ab 01.07.1989; FNA: 750-15-8 Bergbau
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§§ 2 bis 18 (aufgehoben)
Text in der Fassung des Artikels 5 Änderungsverordnung zu bergrechtlichen Vorschriften im Bereich der Küstengewässer und des Festlandsockels V. v. 3. August 2016 BGBl. I S. 1866 m.W.v. 5. August 2016
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Frühere Fassungen von §§ 2 bis 18 FlsBergV
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
vergleichen mit | mWv (verkündet) | neue Fassung durch |
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aktuell vorher | 05.08.2016 | Artikel 5 Änderungsverordnung zu bergrechtlichen Vorschriften im Bereich der Küstengewässer und des Festlandsockels vom 03.08.2016 BGBl. I S. 1866 |
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
Zitierungen von §§ 2 bis 18 FlsBergV
Sie sehen die Vorschriften, die auf §§ 2 bis 18 FlsBergV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
FlsBergV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
Zitate in Änderungsvorschriften
Änderungsverordnung zu bergrechtlichen Vorschriften im Bereich der Küstengewässer und des Festlandsockels
V. v. 03.08.2016 BGBl. I S. 1866
Artikel 4 OffshoreBergRÄndV Änderung der Allgemeinen Bundesbergverordnung
... Untersuchungen" ersetzt und werden die Wörter „oder die §§ 2 und 18 Abs. 1 der Festlandsockel-Bergverordnung" durch die Wörter „oder § 16 Absatz ...
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