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Frühere Fassungen von § 58 AktG

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 01.01.2017Artikel 1 Aktienrechtsnovelle 2016
vom 22.12.2015 BGBl. I S. 2565
aktuell vorher 23.07.2015Artikel 4 Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetz (BilRUG)
vom 17.07.2015 BGBl. I S. 1245
aktuellvor 23.07.2015früheste archivierte Fassung

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.