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Zitierungen von § 9 AktG
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 9 AktG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
AktG selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
Zitat in folgenden Normen
Wirtschaftsstabilisierungsbeschleunigungsgesetz (WStBG)
Artikel 2 G. v. 17.10.2008 BGBl. I S. 1982, 1986; zuletzt geändert durch Artikel 2 G. v. 20.12.2021 BGBl. I S. 5247
§ 5 WStBG Ausgestaltung der Aktien (vom 17.07.2020)
... in vor dem Inkrafttreten dieses Gesetzes ergangenen Beschlüssen sind unbeachtlich. § 9 des Aktiengesetzes gilt entsprechend. (5) Eine Vorauszahlung der Einlage durch den Fonds befreit diesen ...
Zitate in Änderungsvorschriften
Wirtschaftsstabilisierungsfondsgesetz (WStFG)
G. v. 27.03.2020 BGBl. I S. 543
Artikel 2 WStFG Änderung des Finanzmarktstabilisierungsbeschleunigungsgesetzes
... Aufsichtsrates entscheiden, dass der Ausgabebetrag den Börsenpreis der Aktien unterschreitet. § 9 des Aktiengesetzes gilt entsprechend. (5) Eine Vorauszahlung der Einlage durch den Fonds befreit diesen ...
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/gesetz/4702/v65031.htm