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Zitierungen von § 13 AktG
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 13 AktG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
AktG selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
Zitate in Änderungsvorschriften
Zukunftsfinanzierungsgesetz (ZuFinG)
G. v. 11.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 354
Artikel 13 ZuFinG Änderung des Aktiengesetzes
... Stimmrecht ausgegeben werden." c) Absatz 2 wird aufgehoben. 3. Dem § 13 wird folgender Satz angefügt: „Bei elektronischen Aktien findet keine ...
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