interne Verweise§ 34 AktG Umfang der Gründungsprüfung (vom 01.09.2009) ... die Einlagen auf das Grundkapital und über die Festsetzungen nach §§ 26 und 27 richtig und vollständig sind; 2. ob der Wert der Sacheinlagen oder ...
§ 37 AktG Inhalt der Anmeldung (vom 01.08.2022) ... von den Gründern übernommen worden sind; 2. im Fall der §§ 26 und 27 die Verträge, die den Festsetzungen zugrunde liegen oder zu ihrer Ausführung geschlossen ...
§ 183 AktG Kapitalerhöhung mit Sacheinlagen; Rückzahlung von Einlagen (vom 01.09.2009) ... Wird eine Sacheinlage ( § 27 Abs. 1 und 2 ) gemacht, so müssen ihr Gegenstand, die Person, von der die Gesellschaft den Gegenstand ... Satz 1 ausdrücklich und ordnungsgemäß bekanntgemacht worden sind. (2) § 27 Abs. 3 und 4 gilt entsprechend. (3) Bei der Kapitalerhöhung mit Sacheinlagen hat eine ...
§ 194 AktG Bedingte Kapitalerhöhung mit Sacheinlagen; Rückzahlung von Einlagen (vom 31.12.2015) ... ausdrücklich und ordnungsgemäß bekanntgemacht worden ist. (2) § 27 Abs. 3 und 4 gilt entsprechend; an die Stelle des Zeitpunkts der Anmeldung nach § 27 Abs. 3 ... § 27 Abs. 3 und 4 gilt entsprechend; an die Stelle des Zeitpunkts der Anmeldung nach § 27 Abs. 3 Satz 3 und der Eintragung nach § 27 Abs. 3 Satz 4 tritt jeweils der Zeitpunkt der ... Stelle des Zeitpunkts der Anmeldung nach § 27 Abs. 3 Satz 3 und der Eintragung nach § 27 Abs. 3 Satz 4 tritt jeweils der Zeitpunkt der Ausgabe der Bezugsaktien. (3) Die ...
Zitat in folgenden NormenBörsengesetz (BörsG)
Artikel 2 G. v. 16.07.2007 BGBl. I S. 1330, 1351; zuletzt geändert durch Artikel 10 G. v. 27.12.2024 BGBl. 2024 I Nr. 438
Einführungsgesetz zum Aktiengesetz
G. v. 06.09.1965 BGBl. I S. 1185; zuletzt geändert durch Artikel 19 G. v. 23.10.2024 BGBl. 2024 I Nr. 323
Handelsgesetzbuch (HGB)
G. v. 10.05.1897 RGBl. S. 219; zuletzt geändert durch Artikel 1 G. v. 28.02.2025 BGBl. 2025 I Nr. 69
Zitate in ÄnderungsvorschriftenGesetz über elektronische Handelsregister und Genossenschaftsregister sowie das Unternehmensregister (EHUG)
G. v. 10.11.2006 BGBl. I S. 2553
Gesetz zur Umsetzung der Aktionärsrechterichtlinie (ARUG)
G. v. 30.07.2009 BGBl. I S. 2479
Artikel 1 ARUG Änderung des Aktiengesetzes ... Gesetzes vom 25. Mai 2009 (BGBl. I S. 1102), wird wie folgt geändert: 1. § 27 wird wie folgt geändert: a) Der Überschrift werden die Wörter „; ... gestrichen. c) Absatz 2 wird wie folgt gefasst: „(2) § 27 Abs. 3 und 4 gilt entsprechend." d) Absatz 3 wird wie folgt geändert: ... gestrichen. c) Absatz 2 wird wie folgt gefasst: „(2) § 27 Abs. 3 und 4 gilt entsprechend; an die Stelle des Zeitpunkts der Anmeldung nach § 27 Abs. 3 ... § 27 Abs. 3 und 4 gilt entsprechend; an die Stelle des Zeitpunkts der Anmeldung nach § 27 Abs. 3 Satz 3 und der Eintragung nach § 27 Abs. 3 Satz 4 tritt jeweils der Zeitpunkt der ... Stelle des Zeitpunkts der Anmeldung nach § 27 Abs. 3 Satz 3 und der Eintragung nach § 27 Abs. 3 Satz 4 tritt jeweils der Zeitpunkt der Ausgabe der Bezugsaktien." d) ... Die Absätze 3 und 4 werden durch folgenden Absatz 3 ersetzt: „(3) § 27 Abs. 3 und 4 gilt entsprechend." c) Absatz 5 wird Absatz 4. d) Die ... 206 Satz 2 wird wie folgt gefasst: „Dabei gelten sinngemäß § 27 Abs. 3 und 5, die §§ 32 bis 35, 37 Abs. 4 Nr. 2, 4 und 5, die §§ 37a, 38 Abs. ...
Zukunftsfinanzierungsgesetz (ZuFinG)
G. v. 11.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 354
Artikel 11 ZuFinG Änderung des Börsengesetzes ... 1 und 2 des Aktiengesetzes nicht entgegen. Sie ist nicht als Leistung anzusehen, die im Sinne des § 27 Absatz 4 des Aktiengesetzes der Rückzahlung einer Einlage entspricht. § 47a Aktienoptionen ...
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