interne Verweise§ 226 AktG Kraftloserklärung von Aktien ... Die Kraftloserklärung kann nur erfolgen, wenn die Aufforderung in der in § 64 Abs. 2 für die Nachfrist vorgeschriebenen Weise bekanntgemacht worden ist. Die ...
Zitat in folgenden NormenGesetz über elektronische Wertpapiere (eWpG)
Artikel 1 G. v. 03.06.2021 BGBl. I S. 1423; zuletzt geändert durch Artikel 16 G. v. 11.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 354
§ 30b eWpG Umtragung bei Ausschluss säumiger Aktionäre (vom 15.12.2023) ... Emittent ist berechtigt, die Aktien, die zugunsten eines nach § 64 Absatz 3 des Aktiengesetzes ausgeschlossenen Aktionärs im elektronischen Wertpapierregister eingetragen sind, auf ... den Ausschluss des Aktionärs durch Bekanntmachung in den Gesellschaftsblättern nach § 64 Absatz 3 Satz 1 des Aktiengesetzes nachzuweisen. § 64 Absatz 4 Satz 1 des Aktiengesetzes ist nicht ... nach § 64 Absatz 3 Satz 1 des Aktiengesetzes nachzuweisen. § 64 Absatz 4 Satz 1 des Aktiengesetzes ist nicht ...
Zitate in ÄnderungsvorschriftenZukunftsfinanzierungsgesetz (ZuFinG)
G. v. 11.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 354
Artikel 16 ZuFinG Änderung des Gesetzes über elektronische Wertpapiere ... Aktionäre Der Emittent ist berechtigt, die Aktien, die zugunsten eines nach § 64 Absatz 3 des Aktiengesetzes ausgeschlossenen Aktionärs im elektronischen Wertpapierregister eingetragen sind, auf ... den Ausschluss des Aktionärs durch Bekanntmachung in den Gesellschaftsblättern nach § 64 Absatz 3 Satz 1 des Aktiengesetzes nachzuweisen. § 64 Absatz 4 Satz 1 des Aktiengesetzes ist nicht anzuwenden." ... in den Gesellschaftsblättern nach § 64 Absatz 3 Satz 1 des Aktiengesetzes nachzuweisen. § 64 Absatz 4 Satz 1 des Aktiengesetzes ist nicht anzuwenden." 16. Der bisherige Abschnitt 6 wird Abschnitt 7. ...
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/gesetz/4702/v65087.htm