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Zitierungen von § 76 AktG
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 76 AktG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
AktG selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 37 AktG Inhalt der Anmeldung (vom 01.08.2022)
... zu versichern, daß keine Umstände vorliegen, die ihrer Bestellung nach § 76 Absatz 3 Satz 2 Nummer 2 und 3 sowie Satz 3 und 4 entgegenstehen, und daß sie über ihre unbeschränkte Auskunftspflicht ...
§ 81 AktG Änderung des Vorstands und der Vertretungsbefugnis seiner Mitglieder (vom 01.08.2022)
... in der Anmeldung zu versichern, daß keine Umstände vorliegen, die ihrer Bestellung nach § 76 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 und 3 sowie Satz 3 und 4 entgegenstehen, und daß sie über ihre unbeschränkte Auskunftspflicht ...
§ 84 AktG Bestellung und Abberufung des Vorstands (vom 12.08.2021)
... Übrigen bleiben die Regelungen des Absatzes 1 unberührt. Die Vorgabe des § 76 Absatz 2 Satz 2 , dass der Vorstand aus mindestens zwei Personen zu bestehen hat, gilt während des Zeitraums ... ist während des Zeitraums nach den Sätzen 2 oder 3 unbeachtlich. § 76 Absatz 3a und § 393a Absatz 2 Nummer 1 finden auf Bestellungen während des Zeitraums nach den ...
§ 85 AktG Bestellung durch das Gericht (vom 12.08.2021)
... zu bestellen. Gegen die Entscheidung ist die Beschwerde zulässig. (1a) § 76 Absatz 3a gilt auch für die gerichtliche Bestellung. (2) Das Amt des gerichtlich bestellten ...
§ 111 AktG Aufgaben und Rechte des Aufsichtsrats (vom 12.08.2021)
... für den Vorstand vorzunehmen. Gilt für den Vorstand das Beteiligungsgebot nach § 76 Absatz 3a , entfällt auch die Pflicht zur Zielgrößensetzung für den Vorstand. ...
§ 265 AktG Abwickler (vom 01.08.2022)
... kann andere Personen als Abwickler bestellen. Für die Auswahl der Abwickler gilt § 76 Abs. 3 Satz 2 bis 4 sinngemäß. Auch eine juristische Person kann Abwickler sein. (3) ...
§ 393a AktG Besetzung von Organen bei Aktiengesellschaften mit Mehrheitsbeteiligung des Bundes (vom 12.08.2021)
... (2) Für Aktiengesellschaften mit Mehrheitsbeteiligung des Bundes gelten 1. § 76 Absatz 3a unabhängig von einer Börsennotierung und einer Geltung des Mitbestimmungsgesetzes, des ...
Zitat in folgenden Normen
Einführungsgesetz zum Aktiengesetz
G. v. 06.09.1965 BGBl. I S. 1185; zuletzt geändert durch Artikel 19 G. v. 23.10.2024 BGBl. 2024 I Nr. 323
§ 19 EGAktG Übergangsvorschrift zu § 76 Abs. 3 Satz 2 Nr. 3 und Satz 3 des Aktiengesetzes (vom 01.11.2008)
... § 76 Abs. 3 Satz 2 Nr. 3 Buchstabe a, c, d und e des Aktiengesetzes in der ab dem Inkrafttreten des Gesetzes vom 23. Oktober 2008 (BGBl. I S. 2026) am 1. November ... vor dem 1. November 2008 rechtskräftig geworden ist. Entsprechendes gilt für § 76 Abs. 3 Satz 3 des Aktiengesetzes in der ab dem 1. November 2008 geltenden Fassung, soweit die Verurteilung wegen einer Tat ...
§ 25 EGAktG Übergangsvorschrift zu dem Gesetz für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst (vom 12.08.2021)
... Die Festlegungen nach § 76 Absatz 4 Satz 1 und 3 sowie nach § 111 Absatz 5 Satz 1 und 3 des Aktiengesetzes in der am 1. Mai 2015 geltenden ... Fassung haben erstmals bis spätestens 30. September 2015 zu erfolgen. Die nach § 76 Absatz 4 Satz 3 und die nach § 111 Absatz 5 Satz 3 des Aktiengesetzes in der am 1. Mai 2015 geltenden Fassung ...
§ 26l EGAktG Übergangsvorschrift zum Gesetz zur Ergänzung und Änderung der Regelungen für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst (vom 12.08.2021)
... Das Beteiligungsgebot für den Vorstand nach § 76 Absatz 3a Satz 1 des Aktiengesetzes in der vom 12. August 2021 an geltenden Fassung ist ab dem 1. August 2022 bei der Bestellung ... gilt im Fall des § 393a Absatz 2 Nummer 1 des Aktiengesetzes. (2) § 76 Absatz 4 und § 111 Absatz 5 des Aktiengesetzes in der vom 12. August 2021 an geltenden Fassung finden ...
§ 26m EGAktG Übergangsvorschrift zum Gesetz zur Umsetzung der Digitalisierungsrichtlinie (vom 01.08.2022)
... § 37 Absatz 2 Satz 1, § 76 Absatz 3 Satz 3 , § 81 Absatz 3 Satz 1 und § 265 Absatz 2 Satz 2 des Aktiengesetzes in der ab dem 1. ...
Gesetz über die Mitbestimmung der Arbeitnehmer in den Aufsichtsräten und Vorständen der Unternehmen des Bergbaus und der Eisen und Stahl erzeugenden Industrie
G. v. 21.05.1951 BGBl. I S. 347; zuletzt geändert durch Artikel 14 G. v. 07.08.2021 BGBl. I S. 3311
§ 12 MontanMitbestG
... berufenen Organs und der Widerruf ihrer Bestellung erfolgen nach Maßgabe des § 76 Abs. 3 und des § 84 des Aktiengesetzes durch den ...
Gesetz zur Ergänzung des Gesetzes über die Mitbestimmung der Arbeitnehmer in den Aufsichtsräten und Vorständen der Unternehmen des Bergbaus und der Eisen und Stahl erzeugenden Industrie
G. v. 07.08.1956 BGBl. I S. 707; zuletzt geändert durch Artikel 15 G. v. 07.08.2021 BGBl. I S. 3311
§ 13 MontanMitbestGErgG
... gesetzlichen Vertretung berufenen Organs und für den Widerruf ihrer Bestellung gelten § 76 Abs. 3 und § 84 des Aktiengesetzes und § 13 Abs. 1 Satz 1 des ...
Handelsgesetzbuch (HGB)
G. v. 10.05.1897 RGBl. S. 219; zuletzt geändert durch Artikel 1 G. v. 23.10.2024 BGBl. 2024 I Nr. 323
§ 9c HGB Informationsaustausch über disqualifizierte Personen über das Europäische System der Registervernetzung (vom 01.08.2022)
... Haftung oder 2. als Mitglied des Vorstands einer Aktiengesellschaft gemäß § 76 Absatz 3 Satz 2 Nummer 2 und 3 des Aktiengesetzes . Auf Anfrage eines Registergerichts führt die zuständige Stelle ein ... einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung oder b) gemäß § 76 Absatz 3 Satz 2 Nummer 2 und 3 des Aktiengesetzes als Mitglied des Vorstands einer Aktiengesellschaft oder 2. ob entsprechende ... 3 des Gesetzes über die Gesellschaften mit beschränkter Haftung oder gemäß § 76 Absatz 3 Satz 2 Nummer 2 und 3 des Aktiengesetzes , 5. die Voraussetzungen, Formalien, Fristen und Inhalte der Durchführung der ...
§ 13e HGB Zweigniederlassungen von Kapitalgesellschaften mit Sitz im Ausland (vom 01.08.2022)
... gelten für die gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft in Bezug auf die Zweigniederlassung § 76 Absatz 3 Satz 2 bis 4 des Aktiengesetzes sowie § 6 Absatz 2 Satz 2 bis 4 des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit ...
§ 289f HGB Erklärung zur Unternehmensführung (vom 12.08.2021)
... darauf verwiesen werden; 4. bei Aktiengesellschaften im Sinne des Absatzes 1, die nach § 76 Absatz 4 und § 111 Absatz 5 des Aktiengesetzes verpflichtet sind, Zielgrößen für den ... 5a. bei börsennotierten Aktiengesellschaften, die nach § 76 Absatz 3a des Aktiengesetzes mindestens eine Frau und mindestens einen Mann als Vorstandsmitglied bestellen müssen, die ... bei börsennotierten Europäischen Gesellschaften (SE) tritt an die Stelle des § 76 Absatz 3a des Aktiengesetzes § 16 Absatz 2 oder § 40 Absatz 1a des SE-Ausführungsgesetzes; 6. bei ... den Festlegungen, Begründungen und Angaben nach Absatz 2 Nummer 4 aufzunehmen, wenn sie nach § 76 Absatz 4 oder § 111 Absatz 5 des Aktiengesetzes oder nach § 36 oder § 52 Absatz 2 des ...
§ 334 HGB Bußgeldvorschriften (vom 22.06.2023)
... Absatz 3 oder 4, nicht dadurch ausgeschlossen, dass die Festlegungen oder Begründungen nach § 76 Absatz 4 oder § 111 Absatz 5 des Aktiengesetzes oder nach § 36 oder § 52 Absatz 2 des ... Absatz 2 Nummer 4 nicht dadurch ausgeschlossen, dass die Festlegungen oder Begründungen nach § 76 Absatz 4 oder § 111 Absatz 5 des Aktiengesetzes ganz oder zum Teil unterblieben sind. (2) ...
§ 340n HGB Bußgeldvorschriften (vom 22.06.2023)
... 3 oder 4 Satz 1, nicht dadurch ausgeschlossen, dass die Festlegungen oder Begründungen nach § 76 Absatz 4 oder § 111 Absatz 5 des Aktiengesetzes, nach § 36 oder § 52 Absatz 2 des Gesetzes ... Absatz 2 Nummer 4 nicht dadurch ausgeschlossen, dass die Festlegungen oder Begründungen nach § 76 Absatz 4 oder § 111 Absatz 5 des Aktiengesetzes ganz oder zum Teil unterblieben sind. (2) ...
§ 341n HGB Bußgeldvorschriften (vom 22.06.2023)
... Absatz 4 Satz 1, nicht dadurch ausgeschlossen, dass die Festlegungen oder Begründungen nach § 76 Absatz 4 des Aktiengesetzes , auch in Verbindung mit § 188 Absatz 1 Satz 2 des Versicherungsaufsichtsgesetzes, oder nach ... Absatz 2 Nummer 4 nicht dadurch ausgeschlossen, dass die Festlegungen oder Begründungen nach § 76 Absatz 4 oder § 111 Absatz 5 des Aktiengesetzes ganz oder zum Teil unterblieben sind. (2) ...
SE-Ausführungsgesetz (SEAG)
Artikel 1 G. v. 22.12.2004 BGBl. I S. 3675; zuletzt geändert durch Artikel 20 G. v. 23.10.2024 BGBl. 2024 I Nr. 323
§ 20 SEAG Anzuwendende Vorschriften
... System mit einem Verwaltungsorgan (Verwaltungsrat), so gelten anstelle der §§ 76 bis 116 des Aktiengesetzes die nachfolgenden ...
§ 24 SEAG Zusammensetzung des Verwaltungsrats (vom 01.03.2023)
... Mandate können bis zu ihrem regulären Ende wahrgenommen werden. § 76 Absatz 4 und § 111 Absatz 5 des Aktiengesetzes gelten ...
§ 40 SEAG Geschäftsführende Direktoren (vom 12.08.2021)
... Werden Dritte zu geschäftsführenden Direktoren bestellt, gilt für sie § 76 Abs. 3 des Aktiengesetzes entsprechend. Die Satzung kann Regelungen über die Bestellung eines oder mehrerer ...
Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG)
Artikel 1 G. v. 01.04.2015 BGBl. I S. 434; zuletzt geändert durch Artikel 3 G. v. 11.04.2024 BGBl. 2024 I Nr. 119
§ 188 VAG Vorstand (vom 01.01.2020)
... Vorstand besteht aus mindestens zwei Personen. Für den Vorstand gelten § 76 Absatz 1, 3 und 4 , die §§ 77 bis 87, 88 bis 91 und 93 Absatz 1, 2 und 4 bis 6 sowie § 94 des ...
§ 358 VAG Übergangsvorschrift zum Gesetz zur Ergänzung und Änderung der Regelungen für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst (vom 12.08.2021)
... 188 Absatz 1 Satz 2 dieses Gesetzes in Verbindung mit § 76 Absatz 4 des Aktiengesetzes und § 189 Absatz 3 Satz 1 dieses Gesetzes in Verbindung mit § 111 Absatz 5 des ...
Zitate in Änderungsvorschriften
Gesetz für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst
G. v. 24.04.2015 BGBl. I S. 642; aufgehoben durch Artikel 27 G. v. 07.08.2021 BGBl. I S. 3311
Artikel 3 BGleiNRG Änderung des Aktiengesetzes
... (BGBl. I S. 434) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. Dem § 76 wird folgender Absatz 4 angefügt: „(4) Der Vorstand von Gesellschaften, die ...
Artikel 10 BGleiNRG Änderung des Handelsgesetzbuchs
... „4. bei börsennotierten Aktiengesellschaften die Festlegungen nach § 76 Absatz 4 und § 111 Absatz 5 des Aktiengesetzes und die Angabe, ob die festgelegten ... 52 des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung oder nach § 76 Absatz 4 des Aktiengesetzes, auch in Verbindung mit § 34 Satz 2 und § 35 Absatz 3 Satz 1 ...
Artikel 19 BGleiNRG Änderung des Versicherungsaufsichtsgesetzes
... Festlegungen, die entweder entsprechend § 34 Satz 2 dieses Gesetzes in Verbindung mit § 76 Absatz 4 Satz 1 und 3 des Aktiengesetzes oder entsprechend § 35 Absatz 3 Satz 1 dieses ... Die Frist, die entweder entsprechend § 34 Satz 2 dieses Gesetzes in Verbindung mit § 76 Absatz 4 Satz 3 des Aktiengesetzes oder entsprechend § 35 Absatz 3 Satz 1 dieses Gesetzes in ...
Gesetz zur Ergänzung und Änderung der Regelungen für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst
G. v. 07.08.2021 BGBl. I S. 3311
Artikel 5 FüPoG II Änderung des Handelsgesetzbuchs
... bis 5a ersetzt: „4. bei Aktiengesellschaften im Sinne des Absatzes 1, die nach § 76 Absatz 4 und § 111 Absatz 5 des Aktiengesetzes verpflichtet sind, Zielgrößen für den ... 5a. bei börsennotierten Aktiengesellschaften, die nach § 76 Absatz 3a des Aktiengesetzes mindestens eine Frau und mindestens einen Mann als Vorstandsmitglied bestellen müssen, die ... bei börsennotierten Europäischen Gesellschaften (SE) tritt an die Stelle des § 76 Absatz 3a des Aktiengesetzes § 16 Absatz 2 oder § 40 Absatz 1a des SE-Ausführungsgesetzes;". b) ... den Festlegungen, Begründungen und Angaben nach Absatz 2 Nummer 4 aufzunehmen, wenn sie nach § 76 Absatz 4 oder § 111 Absatz 5 des Aktiengesetzes oder nach § 36 oder § 52 Absatz 2 des ... Absatz 3 oder 4, nicht dadurch ausgeschlossen, dass die Festlegungen oder Begründungen nach § 76 Absatz 4 oder § 111 Absatz 5 des Aktiengesetzes oder nach § 36 oder § 52 Absatz 2 des ... Absatz 2 Nummer 4 nicht dadurch ausgeschlossen, dass die Festlegungen oder Begründungen nach § 76 Absatz 4 oder § 111 Absatz 5 des Aktiengesetzes ganz oder zum Teil unterblieben sind." ... 3 oder 4 Satz 1, nicht dadurch ausgeschlossen, dass die Festlegungen oder Begründungen nach § 76 Absatz 4 oder § 111 Absatz 5 des Aktiengesetzes, nach § 36 oder § 52 Absatz 2 des Gesetzes ... Absatz 2 Nummer 4 nicht dadurch ausgeschlossen, dass die Festlegungen oder Begründungen nach § 76 Absatz 4 oder § 111 Absatz 5 des Aktiengesetzes ganz oder zum Teil unterblieben sind." ... Absatz 4 Satz 1, nicht dadurch ausgeschlossen, dass die Festlegungen oder Begründungen nach § 76 Absatz 4 des Aktiengesetzes , auch in Verbindung mit § 188 Absatz 1 Satz 2 des Versicherungsaufsichtsgesetzes, oder nach ... Absatz 2 Nummer 4 nicht dadurch ausgeschlossen, dass die Festlegungen oder Begründungen nach § 76 Absatz 4 oder § 111 Absatz 5 des Aktiengesetzes ganz oder zum Teil unterblieben ...
Artikel 7 FüPoG II Änderung des Aktiengesetzes
... Juni 2021 (BGBl. I S. 1534) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. § 76 wird wie folgt geändert: a) Nach Absatz 3 wird folgender Absatz 3a ... bestehen. Im Übrigen bleiben die Regelungen des Absatzes 1 unberührt. Die Vorgabe des § 76 Absatz 2 Satz 2 , dass der Vorstand aus mindestens zwei Personen zu bestehen hat, gilt während des Zeitraums ... an Vorstandsmitgliedern ist während des Zeitraums nach den Sätzen 2 oder 3 unbeachtlich. § 76 Absatz 3a und § 393a Absatz 2 Nummer 1 finden auf Bestellungen während des Zeitraums nach den ... 3. Nach § 85 Absatz 1 wird folgender Absatz 1a eingefügt: „(1a) § 76 Absatz 3a gilt auch für die gerichtliche Bestellung." 4. In § 95 Satz 5 werden die ... nur für den Vorstand vorzunehmen. Gilt für den Vorstand das Beteiligungsgebot nach § 76 Absatz 3a , entfällt auch die Pflicht zur Zielgrößensetzung für den Vorstand." ... (2) Für Aktiengesellschaften mit Mehrheitsbeteiligung des Bundes gelten 1. § 76 Absatz 3a unabhängig von einer Börsennotierung und einer Geltung des Mitbestimmungsgesetzes, des ...
Artikel 8 FüPoG II Änderung des Einführungsgesetzes zum Aktiengesetz
... und im öffentlichen Dienst (1) Das Beteiligungsgebot für den Vorstand nach § 76 Absatz 3a Satz 1 des Aktiengesetzes in der vom 12. August 2021 an geltenden Fassung ist ab dem 1. August 2022 bei der Bestellung ... Gleiches gilt im Fall des § 393a Absatz 2 Nummer 1 des Aktiengesetzes. (2) § 76 Absatz 4 und § 111 Absatz 5 des Aktiengesetzes in der vom 12. August 2021 an geltenden Fassung finden ...
Artikel 13 FüPoG II Änderung des Versicherungsaufsichtsgesetzes
... öffentlichen Dienst § 188 Absatz 1 Satz 2 dieses Gesetzes in Verbindung mit § 76 Absatz 4 des Aktiengesetzes und § 189 Absatz 3 Satz 1 dieses Gesetzes in Verbindung mit § 111 Absatz 5 des ...
Gesetz zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Bekämpfung von Missbräuchen (MoMiG)
G. v. 23.10.2008 BGBl. I S. 2026
Artikel 3 MoMiG Änderung des Handelsgesetzbuchs
... die gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft gelten in Bezug auf die Zweigniederlassung § 76 Abs. 3 Satz 2 und 3 des Aktiengesetzes sowie § 6 Abs. 2 Satz 2 und 3 des Gesetzes betreffend ...
Artikel 5 MoMiG Änderung des Aktiengesetzes
... 2 wird wie folgt geändert: aa) In Satz 1 werden die Wörter § 76 Abs. 3 Satz 3 und 4" durch die Wörter § 76 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 und 3 sowie ... die Wörter § 76 Abs. 3 Satz 3 und 4" durch die Wörter § 76 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 und 3 sowie Satz 3" ersetzt. bb) Satz 2 wird wie folgt ... die einem Aktionärsdarlehen wirtschaftlich entsprechen." 6. § 76 Abs. 3 Satz 2 bis 4 wird durch folgende Sätze ersetzt: Mitglied des ... eingefügt. 10. In § 81 Abs. 3 Satz 1 werden die Wörter § 76 Abs. 3 Satz 3 und 4" durch die Wörter § 76 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 und 3 sowie ... die Wörter § 76 Abs. 3 Satz 3 und 4" durch die Wörter § 76 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 und 3 sowie Satz 3" ersetzt. 11. § 92 wird wie folgt ... 2 wird aufgehoben. 16. In § 265 Abs. 2 Satz 2 werden die Wörter § 76 Abs. 3 Satz 3 und 4" durch die Wörter § 76 Abs. 3 Satz 2 und 3" ... die Wörter § 76 Abs. 3 Satz 3 und 4" durch die Wörter § 76 Abs. 3 Satz 2 und 3" ersetzt. 16a. In § 291 Abs. 3 werden die Wörter ...
Artikel 6 MoMiG Änderung des Einführungsgesetzes zum Aktiengesetz
... Handelsgesetzbuchs nicht bekannt gemacht. § 19 Übergangsvorschrift zu § 76 Abs. 3 Satz 2 Nr. 3 und Satz 3 des Aktiengesetzes § 76 Abs. 3 Satz 2 Nr. 3 ... zu § 76 Abs. 3 Satz 2 Nr. 3 und Satz 3 des Aktiengesetzes § 76 Abs. 3 Satz 2 Nr. 3 Buchstabe a, c, d und e des Aktiengesetzes in der ab dem Inkrafttreten des ... vor dem 1. November 2008 rechtskräftig geworden ist. Entsprechendes gilt für § 76 Abs. 3 Satz 3 des Aktiengesetzes in der ab dem 1. November 2008 geltenden Fassung, soweit die ...
Gesetz zur Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts
G. v. 04.05.2021 BGBl. I S. 882; zuletzt geändert durch Artikel 3 G. v. 19.10.2022 BGBl. I S. 1744
Artikel 15 VBRRefG Weitere Folgeänderungen
... Satz 4 wird aufgehoben. 2. § 3 Absatz 2 Satz 4 wird aufgehoben. (22) In § 76 Absatz 3 Satz 2 Nummer 1 und § 100 Absatz 1 Satz 2 des Aktiengesetzes vom 6. September 1965 (BGBl. I S. 1089), das ...
Gesetz zur Umsetzung der Digitalisierungsrichtlinie (DiRUG)
G. v. 05.07.2021 BGBl. I S. 3338; zuletzt geändert durch Artikel 10 G. v. 20.07.2022 BGBl. I S. 1166
Artikel 1 DiRUG Änderung des Handelsgesetzbuchs
... Haftung oder 2. als Mitglied des Vorstands einer Aktiengesellschaft gemäß § 76 Absatz 3 Satz 2 Nummer 2 und 3 des Aktiengesetzes . Auf Anfrage eines Registergerichts führt die zuständige Stelle ein Ersuchen ... einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung oder b) gemäß § 76 Absatz 3 Satz 2 Nummer 2 und 3 des Aktiengesetzes als Mitglied des Vorstands einer Aktiengesellschaft oder 2. ob entsprechende ... 3 des Gesetzes über die Gesellschaften mit beschränkter Haftung oder gemäß § 76 Absatz 3 Satz 2 Nummer 2 und 3 des Aktiengesetzes , 5. die Voraussetzungen, Formalien, Fristen und Inhalte der Durchführung der ... gelten für die gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft in Bezug auf die Zweigniederlassung § 76 Absatz 3 Satz 2 bis 4 des Aktiengesetzes sowie § 6 Absatz 2 Satz 2 bis 4 des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit ...
Artikel 18 DiRUG Änderung des Aktiengesetzes
... wie folgt geändert: 1. In § 37 Absatz 2 Satz 1 werden die Wörter „ § 76 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 und 3 sowie Satz 3" durch die Wörter „§ 76 Absatz 3 Satz 2 Nummer 2 und 3 sowie ... „§ 76 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 und 3 sowie Satz 3" durch die Wörter „ § 76 Absatz 3 Satz 2 Nummer 2 und 3 sowie Satz 3 und 4" ersetzt. 2. Nach § 76 Absatz 3 Satz 2 wird folgender Satz ... 76 Absatz 3 Satz 2 Nummer 2 und 3 sowie Satz 3 und 4" ersetzt. 2. Nach § 76 Absatz 3 Satz 2 wird folgender Satz eingefügt: „Satz 2 Nummer 2 gilt entsprechend, wenn die ...
Artikel 19 DiRUG Änderung des Einführungsgesetzes zum Aktiengesetz
... zum Gesetz zur Umsetzung der Digitalisierungsrichtlinie (1) § 37 Absatz 2 Satz 1, § 76 Absatz 3 Satz 3 , § 81 Absatz 3 Satz 1 und § 265 Absatz 2 Satz 2 des Aktiengesetzes in der ab dem 1. ...
Gesetz zur Umsetzung der Umwandlungsrichtlinie und zur Änderung weiterer Gesetze
G. v. 22.02.2023 BGBl. 2023 I Nr. 51
Artikel 7 UmwRLUG Änderung des Aktiengesetzes
... auch in Verbindung mit § 327, oder § 340 Absatz 1" eingefügt. 2. In § 76 Absatz 3 Satz 2 Nummer 3 Buchstabe d wird die Angabe „§ 313" durch die Angabe „§ 346" ...
Artikel 8 UmwRLUG Änderung des SE-Ausführungsgesetzes
... 3. Dem § 24 Absatz 3 wird folgender Satz angefügt: „ § 76 Absatz 4 und § 111 Absatz 5 des Aktiengesetzes gelten entsprechend." 4. In § 53 ...
Zitate in aufgehobenen Titeln
Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG)
neugefasst durch B. v. 17.12.1992 BGBl. 1993 I S. 2; zuletzt geändert durch Artikel 353 V. v. 31.08.2015 BGBl. I S. 1474; aufgehoben durch Artikel 3 Abs. 2 Nr. 1 G. v. 01.04.2015 BGBl. I S. 434
§ 34 VAG Vorstand (vom 01.05.2015)
... Vorstand besteht aus mindestens zwei Personen. Für den Vorstand gelten § 76 Absatz 1, 3 und 4 sowie die §§ 77 bis 91, 93 und 94 des Aktiengesetzes entsprechend. ...
§ 123 VAG Übergangsvorschrift zu dem Gesetz für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst (vom 01.05.2015)
... Festlegungen, die entweder entsprechend § 34 Satz 2 dieses Gesetzes in Verbindung mit § 76 Absatz 4 Satz 1 und 3 des Aktiengesetzes oder entsprechend § 35 Absatz 3 Satz 1 dieses ... Frist, die entweder entsprechend § 34 Satz 2 dieses Gesetzes in Verbindung mit § 76 Absatz 4 Satz 3 des Aktiengesetzes oder entsprechend § 35 Absatz 3 Satz 1 dieses Gesetzes in ...
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