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Zitierungen von § 137 AktG
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 137 AktG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
AktG selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 130 AktG Niederschrift (vom 15.12.2023)
... Gleiches gilt für jedes Verlangen einer Minderheit nach § 120 Abs. 1 Satz 2, § 137 . Bei nichtbörsennotierten Gesellschaften reicht eine vom Vorsitzenden des ...
Zitate in aufgehobenen Titeln
D-Markbilanzgesetz
G. v. 21.08.1949 WiGBl. 279; aufgehoben durch Artikel 48 G. v. 08.12.2010 BGBl. I S. 1864
§ 50 DMBG Prüfungspflicht bei Gesellschaften mit beschränkter Haftung
... Gesellschaft mit beschränkter Haftung sind in entsprechender Anwendung der §§ 135 bis 141 des Aktiengesetzes sowie des § 48 dieses Gesetzes zu prüfen, wenn entweder ...
§ 52 DMBG Inhalt der Anmeldung. Prüfung durch das Gericht
... Gericht die Prüfung der Eröffnungsbilanz anordnen und Abschlußprüfer (§ 137 des Aktiengesetzes) bestellen. Dem Antrag ist nur stattzugeben, wenn Verdachtsgründe ...
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