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Zitierungen von § 309 AktG
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 309 AktG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
AktG selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 310 AktG Verantwortlichkeit der Verwaltungsmitglieder der Gesellschaft
... des Vorstands und des Aufsichtsrats der Gesellschaft haften neben dem Ersatzpflichtigen nach § 309 als Gesamtschuldner, wenn sie unter Verletzung ihrer Pflichten gehandelt haben. Ist ... Handlung auf einer Weisung beruht, die nach § 308 Abs. 2 zu befolgen war. (4) § 309 Abs. 3 bis 5 ist ...
§ 317 AktG Verantwortlichkeit des herrschenden Unternehmens und seiner gesetzlichen Vertreter
... zu dem Rechtsgeschäft oder der Maßnahme veranlaßt haben. (4) § 309 Abs. 3 bis 5 gilt ...
§ 318 AktG Verantwortlichkeit der Verwaltungsmitglieder der Gesellschaft
... auf einem gesetzmäßigen Beschluß der Hauptversammlung beruht. (4) § 309 Abs. 3 bis 5 gilt ...
§ 323 AktG Leitungsmacht der Hauptgesellschaft und Verantwortlichkeit der Vorstandsmitglieder
... der Leitung der Gesellschaft Weisungen zu erteilen. § 308 Abs. 2 Satz 1, Abs. 3, §§ 309 , 310 gelten sinngemäß. §§ 311 bis 318 sind nicht anzuwenden. ...
Zitat in folgenden Normen
Einführungsgesetz zum Aktiengesetz
G. v. 06.09.1965 BGBl. I S. 1185; zuletzt geändert durch Artikel 19 G. v. 23.10.2024 BGBl. 2024 I Nr. 323
§ 22 EGAktG Unternehmensverträge
... dem Inkrafttreten des Aktiengesetzes geschlossen worden sind, gelten §§ 295 bis 303, 307 bis 310, 316 des Aktiengesetzes mit Wirkung vom Inkrafttreten des Aktiengesetzes. Die in ...
SE-Ausführungsgesetz (SEAG)
Artikel 1 G. v. 22.12.2004 BGBl. I S. 3675; zuletzt geändert durch Artikel 20 G. v. 23.10.2024 BGBl. 2024 I Nr. 323
§ 49 SEAG Leitungsmacht und Verantwortlichkeit bei Abhängigkeit von Unternehmen
... Für die Anwendung der Vorschriften der §§ 308 bis 318 des Aktiengesetzes treten an die Stelle des Vorstands der Gesellschaft die ...
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