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§ 10 - Artikel 10-Gesetz (G 10)
Artikel 1 G. v. 26.06.2001 BGBl. I S. 1254, 2298, 2017 I 154; zuletzt geändert durch Artikel 4 G. v. 22.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 413
Geltung ab 29.06.2001; FNA: 190-4 Einzelne staats- und verfassungsrechtliche Rechtsvorschriften zum Grundgesetz
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Geltung ab 29.06.2001; FNA: 190-4 Einzelne staats- und verfassungsrechtliche Rechtsvorschriften zum Grundgesetz
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§ 10 Anordnung
(1) Zuständig für die Anordnung von Beschränkungsmaßnahmen ist bei Anträgen der Verfassungsschutzbehörden der Länder die zuständige oberste Landesbehörde, im Übrigen das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat.
(2) 1Die Anordnung ergeht schriftlich. 2In ihr sind der Grund der Anordnung und die zur Überwachung berechtigte Stelle anzugeben sowie Art, Umfang und Dauer der Beschränkungsmaßnahme zu bestimmen.
(3) 1In den Fällen des § 3 muss die Anordnung denjenigen bezeichnen, gegen den sich die Beschränkungsmaßnahme richtet. 2Bei einer Überwachung der Telekommunikation ist auch die Rufnummer oder eine andere Kennung des Telekommunikationsanschlusses oder die Kennung des Endgerätes, wenn diese allein diesem Endgerät zuzuordnen ist, anzugeben.
(4) 1In den Fällen der §§ 5 und 8 sind die Suchbegriffe in der Anordnung zu benennen. 2Ferner sind das Gebiet, über das Informationen gesammelt werden sollen, und die Übertragungswege, die der Beschränkung unterliegen, zu bezeichnen. 3Weiterhin ist festzulegen, welcher Anteil der auf diesen Übertragungswegen zur Verfügung stehenden Übertragungskapazität überwacht werden darf. 4In den Fällen des § 5 darf dieser Anteil höchstens 20 vom Hundert betragen.
(5) 1In den Fällen der §§ 3 und 5 ist die Anordnung auf höchstens drei Monate zu befristen. 2Verlängerungen um jeweils nicht mehr als drei weitere Monate sind auf Antrag zulässig, soweit die Voraussetzungen der Anordnung fortbestehen.
(6) 1Die Anordnung ist dem nach § 2 Absatz 1 Satz 1 oder Absatz 1a Verpflichteten insoweit mitzuteilen, als dies erforderlich ist, um ihm die Erfüllung seiner Verpflichtungen zu ermöglichen. 2Die Mitteilung entfällt, wenn die Anordnung ohne seine Mitwirkung ausgeführt werden kann.
(7) 1Das Bundesamt für Verfassungsschutz unterrichtet die jeweilige Landesbehörde für Verfassungsschutz über die in deren Bereich getroffenen Beschränkungsanordnungen. 2Die Landesbehörden für Verfassungsschutz teilen dem Bundesamt für Verfassungsschutz die in ihrem Bereich getroffenen Beschränkungsanordnungen mit.
Text in der Fassung des Artikels 5 Gesetz zur Anpassung des Verfassungsschutzrechts G. v. 5. Juli 2021 BGBl. I S. 2274 m.W.v. 9. Juli 2021
Frühere Fassungen von § 10 G 10
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
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aktuell vorher | 09.07.2021 | Artikel 5 Gesetz zur Anpassung des Verfassungsschutzrechts vom 05.07.2021 BGBl. I S. 2274 |
aktuell vorher | 27.06.2020 | Artikel 38 Elfte Zuständigkeitsanpassungsverordnung vom 19.06.2020 BGBl. I S. 1328 |
aktuell vorher | 10.01.2012 | Artikel 5 Gesetz zur Änderung des Bundesverfassungsschutzgesetzes vom 07.12.2011 BGBl. I S. 2576 |
aktuell vorher | 05.08.2009 | Artikel 1 Erstes Gesetz zur Änderung des Artikel 10-Gesetzes vom 31.07.2009 BGBl. I S. 2499 |
aktuell | vor 05.08.2009 | früheste archivierte Fassung |
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
Zitierungen von § 10 G 10
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 10 G 10 verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
G 10 selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 4a G 10 Weiterverarbeitung von Verkehrsdaten durch den Bundesnachrichtendienst (vom 01.01.2022)
... relevant sind, oder 2. geeignete Übertragungswege im Sinne des § 10 Absatz 4 Satz 2 zu bestimmen. (2) Spätestens drei Monate nach ihrer Erhebung sind die ...
§ 5 G 10 Voraussetzungen (vom 21.11.2015)
... werden. Die jeweiligen Telekommunikationsbeziehungen werden von dem nach § 10 Abs. 1 zuständigen Bundesministerium mit Zustimmung des Parlamentarischen Kontrollgremiums ...
§ 6 G 10 Prüf-, Kennzeichnungs- und Löschungspflichten, Zweckbindung (vom 01.01.2022)
... zur Prüfung der Relevanz erfasster Telekommunikationsverkehre auf Anordnung des nach § 10 Abs. 1 zuständigen Bundesministeriums die erhobenen Daten in einem automatisierten Verfahren mit ... 1 Satz 1 und 2 darf der Bundesnachrichtendienst auf den nach § 5 Absatz 1 in Verbindung mit § 10 Absatz 4 Satz 2 angeordneten Übertragungswegen zur Erfüllung seiner Aufgaben Verkehrsdaten erheben und ... relevant sind, sowie 2. geeignete Übertragungswege im Sinne des § 10 Absatz 4 Satz 2 zu bestimmen. Die in Satz 1 genannten Verkehrsdaten sind spätestens ... relevant sind, sowie 2. geeignete Übertragungswege im Sinne des § 10 Absatz 4 Satz 2 zu identifizieren. Wird bei der Weiterverarbeitung nach Satz 1 erkannt, dass ...
§ 8 G 10 Gefahr für Leib oder Leben einer Person im Ausland (vom 01.01.2024)
... sind. (2) Die jeweiligen Telekommunikationsbeziehungen werden von dem nach § 10 Abs. 1 zuständigen Bundesministerium mit Zustimmung des Parlamentarischen Kontrollgremiums bestimmt. ...
§ 14 G 10 Parlamentarisches Kontrollgremium (vom 09.07.2021)
... Das nach § 10 Abs. 1 für die Anordnung von Beschränkungsmaßnahmen zuständige Bundesministerium ...
§ 16 G 10 Parlamentarische Kontrolle in den Ländern (vom 25.05.2018)
... den Landesgesetzgeber wird die parlamentarische Kontrolle der nach § 10 Abs. 1 für die Anordnung von Beschränkungsmaßnahmen zuständigen obersten ...
§ 19 G 10 Ordnungswidrigkeiten (vom 09.07.2021)
... im Sinne des § 36 Abs. 1 Nr. 1 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten ist die nach § 10 Abs. 1 zuständige ...
Zitat in folgenden Normen
BND-Gesetz (BNDG)
Artikel 4 G. v. 20.12.1990 BGBl. I S. 2954, 2979; zuletzt geändert durch Artikel 4 G. v. 06.05.2024 BGBl. 2024 I Nr. 149
§ 26 BNDG Verarbeitung von personenbezogenen Verkehrsdaten (vom 01.01.2022)
... relevant sind, sowie 2. geeignete Übertragungswege im Sinne des § 10 Absatz 4 Satz 2 des Artikel 10-Gesetzes zu bestimmen. (4) Ergibt erst die Datenauswertung, dass Daten entgegen Absatz ...
BSI-Gesetz (BSIG)
Artikel 1 G. v. 14.08.2009 BGBl. I S. 2821; zuletzt geändert durch Artikel 12 G. v. 23.06.2021 BGBl. I S. 1982
§ 5 BSIG Abwehr von Schadprogrammen und Gefahren für die Kommunikationstechnik des Bundes (vom 28.05.2021)
... nach Zustimmung des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat; die §§ 9 bis 16 des Artikel 10-Gesetzes gelten entsprechend. (7) Eine über die ...
Telekommunikations-Überwachungsverordnung (TKÜV)
neugefasst durch B. v. 11.07.2017 BGBl. I S. 2316; zuletzt geändert durch Artikel 33 G. v. 06.05.2024 BGBl. 2024 I Nr. 149
§ 2 TKÜV Begriffsbestimmungen (vom 14.05.2024)
... die Anordnung zur Überwachung der Telekommunikation nach § 100e der Strafprozessordnung, § 10 des Artikel 10-Gesetzes , § 74 des Zollfahndungsdienstgesetzes, § 51 des Bundeskriminalamtgesetzes, § 25 ...
§ 27 TKÜV Grundsätze, technische und organisatorische Umsetzung von Anordnungen, Verschwiegenheit (vom 01.01.2022)
... §§ 5 oder 8 des Artikel 10-Gesetzes in der Weise bearbeitet, dass die Festlegung nach § 10 Absatz 4 Satz 3 des Artikel 10-Gesetzes eingehalten und die danach verbleibende Kopie an den Bundesnachrichtendienst nur insoweit ... nur insoweit übermittelt wird, als sie Telekommunikation mit dem in der Anordnung nach § 10 Absatz 4 Satz 2 des Artikel 10-Gesetzes bezeichneten Gebiet enthält; im Übrigen wird die Kopie gelöscht; 2. ein ...
Terrorismusbekämpfungsgesetz
G. v. 09.01.2002 BGBl. I S. 361, 3142; zuletzt geändert durch Artikel 2 G. v. 05.01.2007 BGBl. I S. 2
Artikel 2 TerrorBekämpfG Änderung des MAD-Gesetzes
... 2 und 3" durch die Angabe „§ 9 Abs. 2 bis 4" ersetzt. 4. § 10 wird wie folgt geändert: a) In Absatz 1 wird die Angabe "§ 1 Abs. 1 Nr. ...
Zitate in Änderungsvorschriften
Elfte Zuständigkeitsanpassungsverordnung
V. v. 19.06.2020 BGBl. I S. 1328
Artikel 38 11. ZustAnpV Änderung des Artikel 10-Gesetzes
... In § 2 Absatz 2 Satz 3, Absatz 3 Satz 3 und § 10 Absatz 1 des Artikel 10-Gesetzes vom 26. Juni 2001 (BGBl. I S. 1254, 2298; 2017 I S. 154), das zuletzt durch Artikel 12 des ...
Erstes Gesetz zur Änderung des Artikel 10-Gesetzes
G. v. 31.07.2009 BGBl. I S. 2499
Artikel 1 1. G10uaÄndG Änderung des Artikel 10-Gesetzes
... zur Prüfung der Relevanz erfasster Telekommunikationsverkehre auf Anordnung des nach § 10 Abs. 1 zuständigen Bundesministeriums die erhobenen Daten in einem automatisierten Verfahren ... „(2) Die jeweiligen Telekommunikationsbeziehungen werden von dem nach § 10 Abs. 1 zuständigen Bundesministerium mit Zustimmung des Parlamentarischen Kontrollgremiums ... Abs. 5 und 6 sowie § 7a Abs. 1 und 3 bis 6 gelten entsprechend." 9. In § 10 Abs. 3 Satz 2 werden nach den Wörtern „des Telekommunikationsanschlusses" die ...
Gesetz zur Änderung des BND-Gesetzes zur Umsetzung der Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts sowie des Bundesverwaltungsgerichts
G. v. 19.04.2021 BGBl. I S. 771, 2022 BGBl. I S. 214; zuletzt geändert durch Artikel 58 G. v. 23.06.2021 BGBl. I S. 1858
Artikel 1 BNDGuaÄndG Änderung des BND-Gesetzes (vom 01.01.2022)
... relevant sind, sowie 2. geeignete Übertragungswege im Sinne des § 10 Absatz 4 Satz 2 des Artikel 10-Gesetzes zu bestimmen. (4) Ergibt erst die Datenauswertung, dass Daten entgegen Absatz 3 Satz 2 ...
Artikel 2 BNDGuaÄndG Änderung des Artikel 10-Gesetzes
... relevant sind, oder 2. geeignete Übertragungswege im Sinne des § 10 Absatz 4 Satz 2 zu bestimmen. (2) Spätestens drei Monate nach ihrer Erhebung sind die nach Absatz ... 1 Satz 1 und 2 darf der Bundesnachrichtendienst auf den nach § 5 Absatz 1 in Verbindung mit § 10 Absatz 4 Satz 2 angeordneten Übertragungswegen zur Erfüllung seiner Aufgaben Verkehrsdaten erheben und ... relevant sind, sowie 2. geeignete Übertragungswege im Sinne des § 10 Absatz 4 Satz 2 zu bestimmen. Die in Satz 1 genannten Verkehrsdaten sind spätestens sechs Monate ... relevant sind, sowie 2. geeignete Übertragungswege im Sinne des § 10 Absatz 4 Satz 2 zu identifizieren. Wird bei der Weiterverarbeitung nach Satz 1 erkannt, dass eine ...
Gesetz zur Änderung des Bundesverfassungsschutzgesetzes
G. v. 07.12.2011 BGBl. I S. 2576
Artikel 5 BVerfSchGuaÄndG Änderung des Artikel 10-Gesetzes
... die Wörter „§ 8a Absatz 2 Satz 1 Nummer 4" ersetzt. 2. In § 10 Absatz 1 werden die Wörter „ein vom Bundeskanzler beauftragtes Bundesministerium" ...
Gesetz zur Anpassung des Verfassungsschutzrechts
G. v. 05.07.2021 BGBl. I S. 2274
Artikel 5 VerfSchRAnpG Änderung des Artikel 10-Gesetzes
... Systems, in das zur Datenerhebung eingegriffen werden soll." 6. In § 10 Absatz 6 Satz 1 werden die Wörter „§ 2 Abs. 1 Satz 1 oder 3" durch die Wörter ...
Verordnung zur Änderung der Telekommunikations-Überwachungsverordnung
V. v. 14.06.2017 BGBl. I S. 1657
Artikel 1 TKÜVÄndV Änderung der Telekommunikations-Überwachungsverordnung
... die Anordnung zur Überwachung der Telekommunikation nach § 100b der Strafprozessordnung, § 10 des Artikel 10-Gesetzes , § 23b des Zollfahndungsdienstgesetzes, § 20l des Bundeskriminalamtgesetzes, § 9 ... §§ 5 oder 8 des Artikel 10-Gesetzes in der Weise bearbeitet, dass die Festlegung nach § 10 Absatz 4 Satz 3 des Artikel 10-Gesetzes eingehalten und die danach verbleibende Kopie an den Bundesnachrichtendienst nur insoweit ... nur insoweit übermittelt wird, als sie Telekommunikation mit dem in der Anordnung nach § 10 Absatz 4 Satz 2 des Artikel 10-Gesetzes bezeichneten Gebiet enthält; im Übrigen wird die Kopie gelöscht;". ...
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