Zitierungen von Anlage 1 Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung

Sie sehen die Vorschriften, die auf Anlage 1 PflSchAnwV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in PflSchAnwV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 1 PflSchAnwV Vollständiges Anwendungsverbot
... die aus einem in Anlage 1 aufgeführten Stoff bestehen oder einen solchen Stoff enthalten, dürfen nicht angewandt ...
§ 5 PflSchAnwV Einfuhrverbote
... Pflanzgut, in oder auf dem ein Pflanzenschutzmittel vorhanden ist, das aus einem in Anlage 1 aufgeführten Stoff besteht oder einen solchen Stoff enthält, darf nicht eingeführt ...
 
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Zitate in Änderungsvorschriften

Fünfte Verordnung zur Änderung der Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung
V. v. 02.09.2021 BGBl. I S. 4111; zuletzt geändert durch Artikel 1 V. v. 24.06.2024 BGBl. 2024 I Nr. 216
Artikel 1 5. PflSchAnwVÄndV Änderung der Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung
... „§ 9 Generelles Anwendungsverbot Glyphosat und Glyphosat-Trimesium ( Anlage 1 Nummer 27a und 27b ) unterliegen dem Anwendungsverbot nach den §§ 1 und 5 Absatz 1 erst ab dem 1. Januar ... nach den §§ 1 und 5 Absatz 1 erst ab dem 1. Januar 2024." 4. Nach Anlage 1 Nummer 27 werden die folgenden Nummern 27a und 27b eingefügt: „27a Glyphosat  ...

Verordnung zur Änderung der Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung und zur Änderung der Fünften und Sechsten Verordnung zur Änderung der Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung
V. v. 24.06.2024 BGBl. 2024 I Nr. 216
Artikel 3 PflSchAnwVuaÄndV Änderung der Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung
... 3a ein Pflanzenschutzmittel abgibt." 4. § 9 wird aufgehoben. 5. In Anlage 1 werden die Nummern 27 bis 28 durch die folgenden Nummern 27 und 28 ersetzt: „27 ...
 
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Zitate in aufgehobenen Titeln

Verordnung zur vorläufigen Regelung der Anwendung bestimmter Pflanzenschutzmittel
V. v. 12.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 360
§ 1 PflSchAnwAusnV Vorläufige Aussetzung bestimmter Verbote
... vorhanden ist, nach § 5 Absatz 1, jeweils in Verbindung mit Anlage 1 Nummer 27a und 27b , sowie der § 9 der Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung vom 10. November 1992 (BGBl. I S. ...


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