Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 31.12.2017 aufgehoben
>>> zur aktuellen Fassung/Nachfolgeregelung

§ 63 - Brennereiordnung (BrennO k.a.Abk.)

Abschnitt 1 V. v. 16.03.1935 RMBl. S. 117; aufgehoben durch § 78 V. v. 06.03.2017 BGBl. I S. 431
Geltung ab 04.03.1998; FNA: 612-7-12 Verbrauchsteuern und Monopole
|
Drittes Buch Überwachung der Herstellung und Reinigung von Branntwein
1. Abschnitt Errichtung, Anmeldung und Erlöschen der Brennereien
5. Bezeichnung der Geräte und Gefäße
§ 63

Drittes Buch Überwachung der Herstellung und Reinigung von Branntwein

1. Abschnitt Errichtung, Anmeldung und Erlöschen der Brennereien

5. Bezeichnung der Geräte und Gefäße

§ 63



(1) Der Brennereibesitzer hat die als Teile der Betriebseinrichtung angemeldeten Geräte und Gefäße mit der Nummer und, soweit sie geeicht oder vermessen sind, mit dem Raumgehalt in Übereinstimmung mit der Anmeldung deutlich zu bezeichnen, diese Bezeichnung zu erhalten und nötigenfalls zu erneuern.

(2) Die Bezeichnung ist in dauerhafter Weise anzubringen, und zwar bei weingeisthaltige Dämpfe oder Branntwein enthaltenden Geräten oder Gefäßen auf einer Holz- oder Metalltafel, die an dem Gerät oder Gefäß oder in unmittelbarer Nähe aufzuhängen ist, bei anderen Geräten und Gefäßen auf diesen selbst.

(3) Die näheren Anordnungen trifft der Oberbeamte des Aufsichtsdienstes. Dieser kann auch vorschreiben, daß bei Geräten und Gefäßen, die durch mehrere Stockwerke gehen, die Bezeichnung in jedem Stockwerk angebracht wird.



Vorschriftensuche

Ihr Rechtsradar

Verpassen Sie keine gesetzlichen Änderungen

Sie werden über jede verkündete oder in Kraft tretende Änderung per Mail informiert, sofort, wöchentlich oder in dem Intervall, das Sie gewählt haben.

Auf Wunsch werden Sie zusätzlich im konfigurierten Abstand vor Inkrafttreten erinnert.

Stellen Sie Ihr Paket zu überwachender Vorschriften beliebig zusammen.

Weitere Vorteile:

Konsolidierte Vorschriften selbst bei Inkrafttreten "am Tage nach der Verkündung", Synopse zu jeder Änderungen, Begründungen des Gesetzgebers

Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben
Menü: Normalansicht | Start | Suchen | Sachgebiete | Aktuell | Verkündet | Web-Plugin | Über buzer.de | Qualität | Kontakt | Support | Werbung | Datenschutz, Impressum
informiert bleiben: Änderungsalarm | Web-Widget | RSS-Feed