interne Verweise§ 3a FreizügG/EU Aufenthalt nahestehender Personen (vom 25.04.2023) ... Person eines Unionsbürgers, die selbst nicht als Unionsbürger und nicht nach den §§ 3 oder 4 freizügigkeitsberechtigt ist, kann auf Antrag das Recht zur Einreise und zum ... Hinblick auf einen in Absatz 1 genannten Anlass des Aufenthalts erforderlich ist. (3) § 3 Absatz 2 findet entsprechende ...
§ 4a FreizügG/EU Daueraufenthaltsrecht (vom 24.11.2020) ... ihren ständigen Aufenthalt haben. (5) Familienangehörige nach § 3 Absatz 2 bis 4 und nahestehende Personen nach § 3a Absatz 3 erwerben das Daueraufenthaltsrecht, wenn sie ...
§ 11 FreizügG/EU Anwendung des allgemeinen Aufenthaltsrechts; Ausnahmen von der Anwendung dieses Gesetzes (vom 27.02.2024) ... 1. sich selbst als Familienangehörige im Bundesgebiet aufgehalten haben und nach § 3 Absatz 2 nach dem Tod eines Unionsbürgers ein Aufenthaltsrecht behalten, 2. nicht ... und die nach der Scheidung oder Aufhebung der Ehe oder Aufhebung der Lebenspartnerschaft nach § 3 Absatz 4 ein Aufenthaltsrecht behalten, oder 3. sich als nahestehende Personen eines ... Rechts zur Einreise und zum Aufenthalt im Bundesgebiet nach § 3a Absatz 3 in Verbindung mit § 3 Absatz 2 im Bundesgebiet aufgehalten haben, sind die §§ 6 und 7 nicht anzuwenden. ... im Bundesgebiet nach § 3a verliehen wurde, entsprechend anzuwenden. (9) § 3 Absatz 1 ist für den Aufenthalt von Familienangehörigen von Personen nicht anzuwenden, die selbst ...
Zitat in folgenden NormenAufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG)
neugefasst durch B. v. 12.08.2020 BGBl. I S. 1936; zuletzt geändert durch Artikel 15 G. v. 17.07.2023 BGBl. 2023 I Nr. 191
§ 8 AFBG Staatsangehörigkeit (vom 28.12.2022) ... Ehegatten, Lebenspartnern und Kindern von Unionsbürgern, die unter den Voraussetzungen des § 3 Absatz 1 und 3 des Freizügigkeitsgesetzes/EU gemeinschaftsrechtlich freizügigkeitsberechtigt sind oder denen diese Rechte als Kinder nur ...
Zitate in ÄnderungsvorschriftenDreiundzwanzigstes Gesetz zur Änderung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (23. BAföGÄndG)
G. v. 24.10.2010 BGBl. I S. 1422
Fünfundzwanzigstes Gesetz zur Änderung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (25. BAföGÄndG)
G. v. 23.12.2014 BGBl. I S. 2475; zuletzt geändert durch Artikel 7 G. v. 21.12.2015 BGBl. I S. 2557
Gesetz zur Änderung des Freizügigkeitsgesetzes/EU und weiterer aufenthaltsrechtlicher Vorschriften
G. v. 21.01.2013 BGBl. I S. 86
Gesetz zur Änderung des Freizügigkeitsgesetzes/EU und weiterer Vorschriften
G. v. 02.12.2014 BGBl. I S. 1922
Gesetz zur aktuellen Anpassung des Freizügigkeitsgesetzes/EU und weiterer Vorschriften an das Unionsrecht
G. v. 12.11.2020 BGBl. I S. 2416
Artikel 1 FreizügG/EU-AnpG Änderung des Freizügigkeitsgesetzes/EU ... von Ausländern erhoben werden, für die das Aufenthaltsgesetz gilt." 3. § 3 wird wie folgt geändert: a) Absatz 2 wird aufgehoben. b) Die ... Satz 2 aufgehoben. d) In dem neuen Absatz 4 wird Satz 2 aufgehoben. 4. Nach § 3 wird folgender § 3a eingefügt: „§ 3a Aufenthalt nahestehender ... Person eines Unionsbürgers, die selbst nicht als Unionsbürger und nicht nach den §§ 3 oder 4 freizügigkeitsberechtigt ist, kann auf Antrag das Recht zur Einreise und zum ... Hinblick auf einen in Absatz 1 genannten Anlass des Aufenthalts erforderlich ist. (3) § 3 Absatz 2 findet entsprechende Anwendung." 5. § 4a wird wie folgt geändert: ... d) In Absatz 5 werden die Wörter „Familienangehörige nach § 3 Abs. 3 bis 5" durch die Wörter „Familienangehörige nach § 3 Absatz 2 bis 4 und ... nach § 3 Abs. 3 bis 5" durch die Wörter „Familienangehörige nach § 3 Absatz 2 bis 4 und nahestehende Personen nach § 3a Absatz 3" ersetzt. 6. Dem § 5 wird ... § 5a wird wie folgt geändert: a) In Absatz 2 Nummer 1 wird die Angabe „ § 3 Abs. 2" durch die Wörter „§ 1 Absatz 2 Nummer 3" ersetzt. b) ... 1. sich selbst als Familienangehörige im Bundesgebiet aufgehalten haben und nach § 3 Absatz 2 nach dem Tod eines Unionsbürgers ein Aufenthaltsrecht behalten, 2. nicht ... und die nach der Scheidung oder Aufhebung der Ehe oder Aufhebung der Lebenspartnerschaft nach § 3 Absatz 4 ein Aufenthaltsrecht behalten, und 3. als nahestehende Personen eines ... Anwendung. Auf den Aufenthalt von Familienangehörigen der in Satz 1 genannten Personen ist § 3 Absatz 1 nicht anzuwenden. Insoweit sind die Regelungen des Aufenthaltsgesetzes zum Familiennachzug zu ... Aufenthaltserlaubnissen aus familiären Gründen entsprechend anzuwenden. (9) § 3 Absatz 1 ist für den Aufenthalt von Familienangehörigen von Personen nicht anzuwenden, die selbst ...
Gesetz zur Neubestimmung des Bleiberechts und der Aufenthaltsbeendigung
G. v. 27.07.2015 BGBl. I S. 1386
Gesetz zur Umsetzung aufenthalts- und asylrechtlicher Richtlinien der Europäischen Union
G. v. 19.08.2007 BGBl. I S. 1970, 2008 I S. 992
Artikel 2 EUAufhAsylRUG Änderung des Freizügigkeitsgesetzes/EU ... Komma und die Wörter der Aufenthaltserlaubnis-EU" gestrichen. 2. § 3 wird wie folgt geändert: a) Absatz 1 wird wie folgt gefasst: ... mindestens ein Jahr als seine Familienangehörigen im Bundesgebiet aufgehalten haben. § 3 Abs. 1 und 2 sowie die §§ 6 und 7 sind für Personen nach Satz 1 nicht anzuwenden; ... mit dem minderjährigen Kind nur im Bundesgebiet eingeräumt wurde. § 3 Abs. 1 und 2 sowie die §§ 6 und 7 sind für Personen nach Satz 1 nicht anzuwenden; ... ihren ständigen Aufenthalt hatten. (5) Familienangehörige nach § 3 Abs. 3 bis 5 erwerben das Daueraufenthaltsrecht, wenn sie sich fünf Jahre ständig ... Wort Aufenthaltskarte" ersetzt. bb) In Satz 2 wird die Angabe § 3 Abs. 3 Satz 2" durch die Angabe § 4a Abs. 6" ersetzt. g) Folgende ... und aufsteigender Linie einen urkundlichen Nachweis über Voraussetzungen des § 3 Abs. 2, 2. eine Bescheinigung nach § 5 Abs. 1 des Unionsbürgers, den die ... sie nachziehen, 3. einen Nachweis über die Lebenspartnerschaft im Fall des § 3 Abs. 6 oder des § 4 Satz 1 verlangen." 7. § 6 wird wie folgt ...
Neunundzwanzigstes Gesetz zur Änderung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (29. BAföGÄndG)
G. v. 19.07.2024 BGBl. 2024 I Nr. 249
Rückführungsverbesserungsgesetz
G. v. 21.02.2024 BGBl. 2024 I Nr. 54
Zweites Gesetz zur Änderung des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes
G. v. 18.06.2009 BGBl. I S. 1314
Zweiundzwanzigstes Gesetz zur Änderung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (22. BAföGÄndG)
G. v. 23.12.2007 BGBl. I S. 3254
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