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§ 48 - Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung für Schmalspurbahnen (ESBO)
V. v. 25.02.1972 BGBl. I S. 269; zuletzt geändert durch Artikel 519 V. v. 31.08.2015 BGBl. I S. 1474
Geltung ab 01.04.1972; FNA: 933-11 Eisenbahnbaurecht und Eisenbahnbetriebsrecht
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Geltung ab 01.04.1972; FNA: 933-11 Eisenbahnbaurecht und Eisenbahnbetriebsrecht
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§ 48 Sicherheit und Ordnung auf dem Gebiet der Bahnanlagen
§ 48 wird in 1 Vorschrift zitiert
Die Vorschriften der §§ 62 bis 64a der EBO gelten entsprechend.
Zitierungen von § 48 ESBO
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 48 ESBO verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
ESBO selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 49 ESBO Ordnungswidrigkeiten (vom 01.03.2008)
... des § 28 des Allgemeinen Eisenbahngesetzes handelt, wer entgegen den Vorschriften des § 48 vorsätzlich 1. (aufgehoben) 2. an einer nicht dazu bestimmten Seite ... § 28 des Allgemeinen Eisenbahngesetzes handelt auch, wer entgegen den Vorschriften des § 48 vorsätzlich oder fahrlässig 1. ohne amtliche Befugnis eine Bahnanlage oder ...
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