Tools:
Update via:
Anlage 2 - Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung für Schmalspurbahnen (ESBO)
V. v. 25.02.1972 BGBl. I S. 269; zuletzt geändert durch Artikel 519 V. v. 31.08.2015 BGBl. I S. 1474
Geltung ab 01.04.1972; FNA: 933-11 Eisenbahnbaurecht und Eisenbahnbetriebsrecht
|
Geltung ab 01.04.1972; FNA: 933-11 Eisenbahnbaurecht und Eisenbahnbetriebsrecht
|
Anlage 2 (zu den §§ 9 und 10)
Anlage 2 wird in 1 Vorschrift zitiert
(siehe BGBl I 1972 S. 282)
Zitierungen von Anlage 2 ESBO
Sie sehen die Vorschriften, die auf Anlage 2 ESBO verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
ESBO selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 10 ESBO Gleisabstand
... nach Absatz 1 um die Maße zu vergrößern, die sich nach § 9 Abs. 5 und Anlage 2 Nr. 1 ergeben. (3) Der Abstand von Gleisen mit Rollfahrzeugbetrieb muß in der ... nach Absatz 5 um die Summe der Maße zu vergrößern, die sich aus Anlage 2 Nr. 1 und 2 ergeben. (7) Der Abstand zwischen einem Regelspurgleis und einem ... nach Absatz 7 um die Summe der Maße zu vergrößern, die sich aus Anlage 2 Nr. 2 und Anlage 3 ergeben. (9) Die Gleisabstände nach den Absätzen 5 bis 8 ...
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/gesetz/4724/a65629.htm