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Anlage 3 - Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung für Schmalspurbahnen (ESBO)
V. v. 25.02.1972 BGBl. I S. 269; zuletzt geändert durch Artikel 519 V. v. 31.08.2015 BGBl. I S. 1474
Geltung ab 01.04.1972; FNA: 933-11 Eisenbahnbaurecht und Eisenbahnbetriebsrecht
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Geltung ab 01.04.1972; FNA: 933-11 Eisenbahnbaurecht und Eisenbahnbetriebsrecht
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Anlage 3 (zu den §§ 9 und 10) Vergrößerung des lichten Raumes und der Gleisabstände bei Gleisen mit Rollfahrzeugbetrieb
Anlage 3 wird in 1 Vorschrift zitiert
(siehe BGBl I 1972 S. 283 -284)
Zitierungen von Anlage 3 ESBO
Sie sehen die Vorschriften, die auf Anlage 3 ESBO verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
ESBO selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 10 ESBO Gleisabstand
... Gleisabstände nach Absatz 3 um die Maße zu vergrößern, die sich aus Anlage 3 ergeben. (5) Der Abstand zwischen einem Regelspurgleis und einem Schmalspurgleis ohne ... 7 um die Summe der Maße zu vergrößern, die sich aus Anlage 2 Nr. 2 und Anlage 3 ergeben. (9) Die Gleisabstände nach den Absätzen 5 bis 8 dürfen, wenn ...
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