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Änderung § 11 AMbG vom 08.11.2006

Ähnliche Seiten: weitere Fassungen von § 11 AMbG, alle Änderungen durch Artikel 303 9. ZustAnpV am 8. November 2006 und Änderungshistorie des AMbG

Hervorhebungen: alter Text, neuer Text

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§ 11 AMbG a.F. (alte Fassung)
in der vor dem 08.11.2006 geltenden Fassung
§ 11 AMbG n.F. (neue Fassung)
in der am 08.11.2006 geltenden Fassung
durch Artikel 303 V. v. 31.10.2006 BGBl. I S. 2407
 (keine frühere Fassung vorhanden)
 

(Textabschnitt unverändert)

§ 11 Allgemeine Verwaltungsvorschriften


(Text alte Fassung)

Das Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen kann im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit zur Durchführung der auf Grund des § 10 Abs. 2 erlassenen Rechtsverordnungen Allgemeine Verwaltungsvorschriften erlassen, insbesondere über die Ahndung von Ordnungswidrigkeiten.

(Text neue Fassung)

Das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung kann im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales zur Durchführung der auf Grund des § 10 Abs. 2 erlassenen Rechtsverordnungen Allgemeine Verwaltungsvorschriften erlassen, insbesondere über die Ahndung von Ordnungswidrigkeiten.

 (keine frühere Fassung vorhanden)
 

 
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