Tools:
Update via:
Änderung § 11 AMbG vom 08.11.2006
Ähnliche Seiten: weitere Fassungen von § 11 AMbG, alle Änderungen durch Artikel 303 9. ZustAnpV am 8. November 2006 und Änderungshistorie des AMbGHervorhebungen: alter Text, neuer Text
Verpasst?
§ 11 AMbG a.F. (alte Fassung) in der vor dem 08.11.2006 geltenden Fassung | § 11 AMbG n.F. (neue Fassung) in der am 08.11.2006 geltenden Fassung durch Artikel 303 V. v. 31.10.2006 BGBl. I S. 2407 |
---|---|
(Textabschnitt unverändert) § 11 Allgemeine Verwaltungsvorschriften | |
(Text alte Fassung) Das Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen kann im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit zur Durchführung der auf Grund des § 10 Abs. 2 erlassenen Rechtsverordnungen Allgemeine Verwaltungsvorschriften erlassen, insbesondere über die Ahndung von Ordnungswidrigkeiten. | (Text neue Fassung) Das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung kann im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales zur Durchführung der auf Grund des § 10 Abs. 2 erlassenen Rechtsverordnungen Allgemeine Verwaltungsvorschriften erlassen, insbesondere über die Ahndung von Ordnungswidrigkeiten. |
Anzeige
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/gesetz/4726/al3131-0.htm