Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 31.10.2007 aufgehoben
>>> zur aktuellen Fassung/Nachfolgeregelung

Anlage 2 - Passmusterverordnung (PassMustV)

Artikel 1 V. v. 08.08.2005 BGBl. I S. 2306; aufgehoben durch Artikel 4 V. v. 19.10.2007 BGBl. I S. 2386
Geltung ab 01.11.2005; FNA: 210-5-10 Pass-, Ausweis- und Meldewesen
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Anlage 2 zu § 2 Vorläufiger Reisepass


Anlage 2 wird in 2 Vorschriften zitiert

(BGBl. I 2005 S. 2322 - 2330)

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Zitierungen von Anlage 2 PassMustV

Sie sehen die Vorschriften, die auf Anlage 2 PassMustV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in PassMustV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 2 PassMustV Muster für den vorläufigen Reisepass
... vorläufige Pass der Bundesrepublik Deutschland ist nach dem in der Anlage 2 abgedruckten Muster ...
 
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Zitate in aufgehobenen Titeln

Passgebührenverordnung (PassGebV)
Artikel 3 V. v. 03.12.2001 BGBl. I S. 3274, 3275; aufgehoben durch Artikel 4 V. v. 19.10.2007 BGBl. I S. 2386
§ 4 PassGebV Übergangsregelung
... Januar 2002 bis 31. Dezember 2005 ist für vorläufige Pässe gemäß Anlage 2 der Verordnung zur Bestimmung der Muster der Reisepässe der Bundesrepublik Deutschland vom ...


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