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Zitierungen von § 1 Gesetz zur Regelung von Vermögensfragen der Sozialversicherung im Beitrittsgebiet

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 1 BGSVVermG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in BGSVVermG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 2 BGSVVermG Eigentumsaufteilung
... oder Gebäude des Gesamthandsvermögens oder des Gesundheitswesens Wismut nach § 1 Abs. 2, die von der Überleitungsanstalt Sozialversicherung bis zum 31. Dezember 1991 einem ...
§ 3 BGSVVermG Klärung der Eigentumsverhältnisse, Mitwirkungspflichten der Überleitungsanstalt Sozialversicherung
... sie zum Gesamthandsvermögen oder zum Vermögen des Gesundheitswesens Wismut nach § 1 Abs. 2 gehören, eine Klärung der Eigentumsverhältnisse ...
§ 6 BGSVVermG Erwerbspreis
... ein Grundstück oder Gebäude aus dem Gesundheitswesen Wismut nach § 1 Abs. 2 betrifft, ist der Erwerbspreis auf ein weiteres, von der Überleitungsanstalt ...
§ 7 BGSVVermG Eigentumsübergang an beweglichen Sachen und datenschutzrechtliche Vorschriften zur Nutzung der Archive des Gesundheitswesens Wismut (vom 01.01.2020)
... aus dem Gesamthandsvermögen und aus dem Vermögen des Gesundheitswesens Wismut nach § 1 Abs. 2 geht, soweit es sich nicht um Akten, Dateien oder Archive handelt, mit den Grundstücken oder ...
§ 9 BGSVVermG Verbindlichkeiten
... Entsprechendes gilt für die Verbindlichkeiten des Gesundheitswesens Wismut nach § 1 Abs. 2 für die Länder Sachsen und ...
§ 11 BGSVVermG Vertretungsbefugnis
... Gesamthandsvermögens oder des Vermögens des Gesundheitswesens Wismut im Sinne des § 1 zu vertreten, soweit sie 1. die für die Verwaltung des Vermögens ...