Vermögensgegenstände, die einer Verfügungsbeschränkung auf Grund der Gesetze Nr. 52 oder 53 der Militärregierungen ... oder einer sonstigen gegen jeden wirkenden Verfügungsbeschränkung unterliegen, brauchen nicht allein wegen dieser Verfügungsbeschränkung mit einem niedrigeren Wert angesetzt zu werden. In dem Bericht über die Neufestsetzung (§
48) ist der Gesamtbetrag der Vermögensgegenstände anzugeben, die solchen Verfügungsbeschränkungen unterliegen.
§ 5 DMBG Allgemeiner Bewertungsgrundsatz ... Vermögensgegenstände dürfen, soweit sich nicht aus §§ 6 bis 34 etwas anderes ergibt, höchstens mit dem Wert angesetzt werden, der ihnen am Stichtag ... Jahresbilanz eingesetzten berichtigten Wert. (4) Soweit die §§ 6 bis 34 Vorschriften über den Wertansatz von Forderungen ausländischer Gläubiger und ...