Tools:
Update via:
Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 14.12.2010 aufgehoben
§ 40 - D-Markbilanzgesetz (DMBG k.a.Abk.)
G. v. 21.08.1949 WiGBl. 279; aufgehoben durch Artikel 48 G. v. 08.12.2010 BGBl. I S. 1864
Geltung ab 01.01.1964; FNA: 4140-1 D-Mark-Eröffnungsbilanz
Geltung ab 01.01.1964; FNA: 4140-1 D-Mark-Eröffnungsbilanz
§ 40 Bilanzmäßige Rückwirkung der Neufestsetzung
§ 40 wird in 1 Vorschrift zitiert
In der Eröffnungsbilanz sind Nennkapital und Rücklagen in der Höhe auszuweisen, wie sie nach der Neufestsetzung bestehen sollen.
Zitierungen von § 40 D-Markbilanzgesetz
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 40 DMBG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
DMBG selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 77 DMBG Ausnahmen
... in welcher Rechtsform diese Unternehmen betrieben werden. (2) §§ 35 bis 59, 64 bis 72, 80 sind nicht anzuwenden auf aufgelöste Aktiengesellschaften, ... Haftung und Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften. (3) §§ 35 bis 59, 80 sind nicht anzuwenden auf Unternehmen, die unter das Kontrollratsgesetz Nr. 9 und das ...
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/gesetz/4750/a65878.htm