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Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 14.12.2010 aufgehoben

§ 48 - D-Markbilanzgesetz (DMBG k.a.Abk.)

G. v. 21.08.1949 WiGBl. 279; aufgehoben durch Artikel 48 G. v. 08.12.2010 BGBl. I S. 1864
Geltung ab 01.01.1964; FNA: 4140-1 D-Mark-Eröffnungsbilanz

§ 48 Bericht über die Neufestsetzung und Prüfung



Bei Aktiengesellschaften und Kommanditgesellschaften auf Aktien hat der Vorstand (persönlich haftende Gesellschafter) zugleich mit der Eröffnungsbilanz einen Bericht aufzustellen und vorzulegen, in dem die Vorschläge für die Neufestsetzung zu machen und die wesentlichen Umstände darzulegen sind, die für die Bewertung der Vermögensgegenstände und für die Vorschläge für die Neufestsetzung der Kapitalverhältnisse maßgebend gewesen sind. Auf den Bericht sind im übrigen die Vorschriften des Aktiengesetzes über den Geschäftsbericht sinngemäß anzuwenden. Die Prüfung durch den Abschlußprüfer hat sich auf die Vorschläge für die Neufestsetzung zu erstrecken. Macht die Gesellschaft von der Befugnis des § 36 Gebrauch, so haben die Prüfer sich auch zu der Frage zu äußern, ob die tatsächlichen Angaben, auf die der Vorstand (persönlich haftende Gesellschafter) seine Annahme gründet, daß das Kapitalentwertungskonto fristgemäß ausgeglichen werden kann, richtig und vollständig sind. Macht die Gesellschaft von der Befugnis der §§ 37, 38 Gebrauch, so haben sich die Prüfer darüber zu äußern, ob die Voraussetzungen hierfür vorliegen.

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Zitierungen von § 48 D-Markbilanzgesetz

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 48 DMBG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in DMBG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 8 DMBG Öffentlich-rechtliche Verfügungsbeschränkungen
... einem niedrigeren Wert angesetzt zu werden. In dem Bericht über die Neufestsetzung (§ 48 ) ist der Gesamtbetrag der Vermögensgegenstände anzugeben, die solchen ...
§ 9 DMBG Auslandsvermögen
... Wertansatz rechtfertigen. (2) In dem Bericht über die Neufestsetzung (§ 48 ) sind diese Gegenstände mit dem zuletzt vor Inkrafttreten der in Absatz 1 genannten ...
§ 11 DMBG Geldwertschuldverhältnisse
... findet Anwendung. Im Falle des Absatzes 2 ist in dem Bericht über die Neufestsetzung (§ 48 ) der Unterschiedsbetrag zwischen dem Wertansatz und der Höhe der Verbindlichkeit nach dem ...
§ 12 DMBG Schuldverhältnisse mit Wertsicherungsklausel
...  (2) § 5 Abs. 4 findet Anwendung. In dem Bericht über die Neufestsetzung (§ 48 ) ist der Unterschiedsbetrag zwischen dem Wertansatz und der Höhe der Verbindlichkeit nach dem ...
§ 29 DMBG Pensionsrückstellungen
... zu berücksichtigen. (6) In dem Bericht über die Neufestsetzung (§ 48 ) ist der Fehlbetrag der Rückstellungen anzugeben, der sich errechnet, wenn die am 21. Juni ...
§ 31 DMBG Verbindlichkeiten gegenüber ausländischen Gläubigern
... ist, so ist dies zu vermerken. (3) In dem Bericht über die Neufestsetzung (§ 48 ) ist anzugeben, für welche Valutaverbindlichkeiten (Zins- und Tilgungsbeträge) der ...
§ 35 DMBG Endgültige Neufestsetzung
... Rücklage verändert werden. In dem Bericht über die Neufestsetzung (§ 48 ) ist anzugeben, daß den Beträgen, die nach Satz 2 Buchstabe b als freie Rücklagen ...
§ 50 DMBG Prüfungspflicht bei Gesellschaften mit beschränkter Haftung
... sind in entsprechender Anwendung der §§ 135 bis 141 des Aktiengesetzes sowie des § 48 dieses Gesetzes zu prüfen, wenn entweder a) das in der ...
§ 77 DMBG Ausnahmen
... in welcher Rechtsform diese Unternehmen betrieben werden. (2) §§ 35 bis 59, 64 bis 72, 80 sind nicht anzuwenden auf aufgelöste Aktiengesellschaften, ... Haftung und Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften. (3) §§ 35 bis 59, 80 sind nicht anzuwenden auf Unternehmen, die unter das Kontrollratsgesetz Nr. 9 und das ...