§ 77 DMBG Ausnahmen ... in welcher Rechtsform diese Unternehmen betrieben werden. (2) §§ 35 bis 59 , 64 bis 72, 80 sind nicht anzuwenden auf aufgelöste Aktiengesellschaften, ... Haftung und Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften. (3) §§ 35 bis 59 , 80 sind nicht anzuwenden auf Unternehmen, die unter das Kontrollratsgesetz Nr. 9 und das Gesetz ...