Zitierungen von § 10 D-Markbilanzgesetz

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 10 DMBG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in DMBG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 5 DMBG Allgemeiner Bewertungsgrundsatz
... Vermögensgegenstände dürfen, soweit sich nicht aus §§ 6 bis 34 etwas anderes ergibt, höchstens mit dem Wert angesetzt werden, der ihnen am Stichtag ... Jahresbilanz eingesetzten berichtigten Wert. (4) Soweit die §§ 6 bis 34 Vorschriften über den Wertansatz von Forderungen ausländischer Gläubiger und ...
§ 11 DMBG Geldwertschuldverhältnisse
... Sach- und Dienstleistungen zu erfüllen sind, ist dieser Wert zugrunde zu legen; §§ 10 , 20 und 22 sind entsprechend anzuwenden. (2) Absatz 1 findet keine Anwendung, wenn der ...
§ 37 DMBG Außerordentliches Kapitalentwertungskonto
... werden. (2) Werden in der Eröffnungsbilanz Valuta-Verpflichtungen (§ 10 ) oder Verbindlichkeiten ausgewiesen, die als Geldwertschuldverhältnisse in Höhe des ...
§ 38 DMBG Kapitalverlustkonto bei Überschuldung
... Zehnteln des Betrags der in der Eröffnungsbilanz ausgewiesenen Valuta-Verpflichtungen (§ 10 ) oder Verbindlichkeiten, die als Geldwertschuldverhältnisse in Höhe des Wertes einer ...
§ 47 DMBG Berichtigung von Wertansätzen
... Die Änderung der Wertansätze von Valutaschuldverhältnissen im Sinne des § 10 auf Grund einer Änderung des Umrechnungskurses der Deutschen Mark nach dem 21. Juni 1948 ist ... im Sinne der Absätze 1 und 2. Valutaschuldverhältnisse sind unbeschadet des § 10 Abs. 2 bis zu ihrer Tilgung in Jahresbilanzen in Deutscher Mark ohne Rücksicht auf den am ... der Bilanz geltenden Umrechnungskurs der ausländischen Währung mit dem nach § 10 Abs. 1 für den Wertansatz in der Eröffnungsbilanz in Deutscher Mark maßgebenden ...
§ 74 DMBG Steuerliche Ausgangswerte
... Abs. 5 sind entsprechend anzuwenden. (4) Die Absätze 1 und 3 sowie §§ 5 bis 34, § 73 Abs. 1, 4, 5 und 6 sind bei den Steuern vom Einkommen und Ertrag für die ...


Vorschriftensuche

Ihr Rechtsradar

Verpassen Sie keine gesetzlichen Änderungen

Sie werden über jede verkündete oder in Kraft tretende Änderung per Mail informiert, sofort, wöchentlich oder in dem Intervall, das Sie gewählt haben.

Auf Wunsch werden Sie zusätzlich im konfigurierten Abstand vor Inkrafttreten erinnert.

Stellen Sie Ihr Paket zu überwachender Vorschriften beliebig zusammen.

Weitere Vorteile:

Konsolidierte Vorschriften selbst bei Inkrafttreten "am Tage nach der Verkündung", Synopse zu jeder Änderungen, Begründungen des Gesetzgebers

Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben
Menü: Normalansicht | Start | Suchen | Sachgebiete | Aktuell | Verkündet | Web-Plugin | Über buzer.de | Qualität | Kontakt | Support | Werbung | Datenschutz, Impressum
informiert bleiben: Änderungsalarm | Web-Widget | RSS-Feed