Tools:
Update via:
Zitierungen von § 12 AufenthG
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 12 AufenthG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
AufenthG selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 12a AufenthG Wohnsitzregelung (vom 01.06.2022)
... Aufnahme durch die zum Wohnort bestimmte Gemeinde und zu dem Aufnahmeverfahren. (10) § 12 Absatz 2 Satz 2 bleibt für wohnsitzbeschränkende Auflagen in besonders begründeten ...
§ 15a AufenthG Verteilung unerlaubt eingereister Ausländer (vom 27.06.2020)
... jedoch bis zur Aussetzung der Abschiebung oder bis zur Erteilung eines Aufenthaltstitels; die §§ 12 und 61 Abs. 1 bleiben unberührt. Die Landesregierungen werden ermächtigt, ...
§ 71 AufenthG Zuständigkeit (vom 01.06.2024)
... (5) Für die Zurückschiebung sowie die Durchsetzung der Verlassenspflicht des § 12 Abs. 3 und die Durchführung der Abschiebung und, soweit es zur Vorbereitung und Sicherung dieser ...
§ 77 AufenthG Schriftform; Ausnahme von Formerfordernissen (vom 21.08.2019)
... 5. die Aussetzung der Abschiebung, 6. Beschränkungen des Aufenthalts nach § 12 Absatz 4 , 7. die Anordnungen nach den §§ 47 und 56, 8. die Rücknahme ...
§ 98 AufenthG Bußgeldvorschriften (vom 31.10.2024)
... eine selbständige Tätigkeit ausübt, 2. einer vollziehbaren Auflage nach § 12 Abs. 2 Satz 2 oder Abs. 4 zuwiderhandelt, 2a. entgegen § 12a Absatz 1 Satz 1 den Wohnsitz nicht oder nicht ...
Zitat in folgenden Normen
Asylgesetz (AsylG)
neugefasst durch B. v. 02.09.2008 BGBl. I S. 1798; zuletzt geändert durch Artikel 2 G. v. 25.10.2024 BGBl. 2024 I Nr. 332
§ 59 AsylG Durchsetzung der räumlichen Beschränkung (vom 01.01.2015)
... Die Verlassenspflicht nach § 12 Abs. 3 des Aufenthaltsgesetzes kann, soweit erforderlich, auch ohne Androhung durch Anwendung ...
Aufenthaltsverordnung (AufenthV)
Artikel 1 V. v. 25.11.2004 BGBl. I S. 2945; zuletzt geändert durch Artikel 8 G. v. 08.05.2024 BGBl. 2024 I Nr. 152
§ 41 AufenthV Vergünstigung für Angehörige bestimmter Staaten (vom 01.01.2021)
... Antragsfrist endet vorzeitig, wenn der Ausländer ausgewiesen wird oder sein Aufenthalt nach § 12 Abs. 4 des Aufenthaltsgesetzes zeitlich beschränkt wird. (4) Die Absätze 1 bis 3 gelten nicht, wenn eine ...
Zitate in Änderungsvorschriften
Gesetz zur Einführung eines elektronischen Identitätsnachweises mit einem mobilen Endgerät
G. v. 05.07.2021 BGBl. I S. 2281, 3678
Artikel 4 EIdNwG Änderung des Aufenthaltsgesetzes
... 1 bis 5, 6 Satz 1, Absatz 7, 8 Satz 1 und Absatz 9, die §§ 10a, 11 Absatz 1 bis 5 und 7, § 12 Absatz 2 Satz 2 , die §§ 13, 16, 18, 18a, 19 Absatz 1, 2 Satz 1 und 2 und Absatz 3 bis 6, die ...
Gesetz zur Entfristung des Integrationsgesetzes
G. v. 04.07.2019 BGBl. I S. 914
Artikel 1 InteGEntfG Änderung des Aufenthaltsgesetzes
... verlegt hat." e) Folgender Absatz 10 wird angefügt: „(10) § 12 Absatz 2 Satz 2 bleibt für wohnsitzbeschränkende Auflagen in besonders begründeten ...
Gesetz zur Verbesserung der Rechte von international Schutzberechtigten und ausländischen Arbeitnehmern
G. v. 29.08.2013 BGBl. I S. 3484, 3899
Artikel 1 AufenthGuaÄndG Änderung des Aufenthaltsgesetzes
... die Aussetzung der Abschiebung, 6. Beschränkungen des Aufenthalts nach § 12 Absatz 4, 7. die Anordnungen nach den §§ 47 und 54a, 8. die ...
Integrationsgesetz
G. v. 31.07.2016 BGBl. I S. 1939, 2021 I S. 2925; zuletzt geändert durch Artikel 2 G. v. 04.07.2019 BGBl. I S. 914
Artikel 5 InteG Änderung des Aufenthaltsgesetzes
... Die Inhaltsübersicht wird wie folgt geändert: a) Nach der Angabe zu § 12 wird folgende Angabe eingefügt: „§ 12a Wohnsitzregelung". ... § 26 Absatz 3 ist von der Anwendung des Absatzes 2 abzusehen." 3. Nach § 12 wird folgender § 12a eingefügt: „§ 12a Wohnsitzregelung ...
Zweites Gesetz zur besseren Durchsetzung der Ausreisepflicht
G. v. 15.08.2019 BGBl. I S. 1294
Artikel 1 2. AusrPflDVG Änderung des Aufenthaltsgesetzes
... verlängerte Frist gelten die Absätze 3 und 4 Satz 1 entsprechend." 5. In § 12 Absatz 2 wird nach Satz 2 folgender Satz angefügt: „Insbesondere kann die ...
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/gesetz/4752/v65944.htm