interne Verweise§ 48 AufenthG Ausweisrechtliche Pflichten (vom 01.08.2024) ... auch durch die mit der Ausführung dieses Gesetzes betrauten Behörden angeordnet werden; § 58 Absatz 9a gilt entsprechend. Der Ausländer hat die Maßnahme zu dulden. (3a) ...
§ 57 AufenthG Zurückschiebung (vom 21.08.2019) ... zuständig ist und ein Auf- oder Wiederaufnahmeverfahren eingeleitet wird. (3) § 58 Absatz 1b , § 59 Absatz 8, § 60 Absatz 1 bis 5 und 7 bis 9, die §§ 62 und 62a sind ...
§ 59 AufenthG Androhung der Abschiebung (vom 27.02.2024) ... geltend machen kann, bleiben unberührt. (5) In den Fällen des § 58 Abs. 3 Nr. 1 bedarf es keiner Fristsetzung; der Ausländer wird aus der Haft oder dem öffentlichen ...
Zitat in folgenden NormenAsylgesetz (AsylG)
neugefasst durch B. v. 02.09.2008 BGBl. I S. 1798; zuletzt geändert durch Artikel 2 G. v. 25.10.2024 BGBl. 2024 I Nr. 332
Zitate in ÄnderungsvorschriftenGesetz zur Neubestimmung des Bleiberechts und der Aufenthaltsbeendigung
G. v. 27.07.2015 BGBl. I S. 1386
Gesetz zur Umsetzung aufenthalts- und asylrechtlicher Richtlinien der Europäischen Union
G. v. 19.08.2007 BGBl. I S. 1970, 2008 I S. 992
Artikel 1 EUAufhAsylRUG Änderung des Aufenthaltsgesetzes ... 1 bis 5 und 7 bis 9 und § 62 sind entsprechend anzuwenden." 46. In § 58 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 werden die Wörter nach Ablauf der Geltungsdauer" ... 59 wird folgender Absatz 5 angefügt: (5) In den Fällen des § 58 Abs. 3 Nr. 1 bedarf es keiner Fristsetzung; der Ausländer wird aus der Haft oder dem ...
Gesetz zur Umsetzung aufenthaltsrechtlicher Richtlinien der Europäischen Union und zur Anpassung nationaler Rechtsvorschriften an den EU-Visakodex
G. v. 22.11.2011 BGBl. I S. 2258
Gesetz zur Verbesserung der Rechte von international Schutzberechtigten und ausländischen Arbeitnehmern
G. v. 29.08.2013 BGBl. I S. 3484, 3899
Artikel 1 AufenthGuaÄndG Änderung des Aufenthaltsgesetzes ... 24. Dem Wortlaut des § 57 Absatz 3 wird folgende Angabe vorangestellt „§ 58 Absatz 1b,". 25. Nach § 58 Absatz 1a wird folgender Absatz 1b ... 3 wird folgende Angabe vorangestellt „§ 58 Absatz 1b,". 25. Nach § 58 Absatz 1a wird folgender Absatz 1b eingefügt: „(1b) Ein Ausländer, der ...
Gesetz zur Weiterentwicklung der Fachkräfteeinwanderung
G. v. 16.08.2023 BGBl. 2023 I Nr. 217; zuletzt geändert durch Artikel 7 G. v. 21.02.2024 BGBl. 2024 I Nr. 54
Rückführungsverbesserungsgesetz
G. v. 21.02.2024 BGBl. 2024 I Nr. 54
Artikel 1 RüfüVG Änderung des Aufenthaltsgesetzes ... Gesetzes betrauten Behörden angeordnet werden; § 58 Absatz 9a gilt entsprechend." b) Absatz 3a wird durch die ... 2 wird die Angabe „3 und" durch die Angabe „1 bis" ersetzt. 11. § 58 wird wie folgt geändert: a) Nach Absatz 5 Satz 1 wird folgender Satz ...
Zweites Gesetz zur besseren Durchsetzung der Ausreisepflicht
G. v. 15.08.2019 BGBl. I S. 1294
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