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§ 4 - Verordnung über die Untersuchung männlicher Tiere zur Erteilung der Besamungserlaubnis (BesamErlV k.a.Abk.)
§ 4 Inkrafttreten; Außerkrafttreten
Diese Verordnung tritt am 1. Oktober 1998 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Verordnung über die Untersuchung männlicher Tiere zur Erteilung der Besamungserlaubnis vom 5. Juli 1977 (BGBl. I S. 1205) außer Kraft.
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