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Eingangsformel - Hausordnung des Deutschen Bundestages (BTHO k.a.Abk.)

neugefasst durch B. v. 24.02.2025 BGBl. 2025 I Nr. 77
Geltung ab 05.09.2002; FNA: 1101-1-5 Bundestag
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Eingangsformel


Eingangsformel hat 3 frühere Fassungen

Auf Grund des Artikels 40 des Grundgesetzes in Verbindung mit § 7 Absatz 2 der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages habe ich im Einvernehmen mit dem Ausschuss für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung die Hausordnung vom 7. August 2002 in der Fassung vom 27. April 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 122) geändert und mache die geänderte Hausordnung in der Fassung vom 24. Februar 2025 bekannt:





 

Frühere Fassungen von Eingangsformel Hausordnung des Deutschen Bundestages

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 11.03.2025Hausordnung des Deutschen Bundestages - Vom 7. August 2002 in der Fassung vom 24. Februar 2025
vom 24.02.2025 BGBl. 2025 I Nr. 77
aktuell vorher 16.05.2023Hausordnung des Deutschen Bundestages - Vom 7. August 2002 in der Fassung vom 27. April 2023
vom 27.04.2023 BGBl. 2023 I Nr. 122
aktuell vorher 25.08.2020Hausordnung des Deutschen Bundestages - Vom 7. August 2002 in der Fassung vom 29. Juni 2020
vom 29.06.2020 BGBl. I S. 1949
aktuellvor 25.08.2020früheste archivierte Fassung

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.