Änderung § 9 Hausordnung des Deutschen Bundestages vom 01.06.2017

Ähnliche Seiten: weitere Fassungen von § 9 Hausordnung des Deutschen Bundestages, alle Änderungen durch Bekanntmachung BTHOÄndBek am 1. Juni 2017 und Änderungshistorie der BTHO

Hervorhebungen: alter Text, neuer Text

Änderung verpasst?

§ 9 a.F. (alte Fassung)
in der vor dem 01.06.2017 geltenden Fassung
§ 9 n.F. (neue Fassung)
in der am 01.06.2017 geltenden Fassung
durch B. v. 30.05.2017 BGBl. I S. 1290
 (keine frühere Fassung vorhanden)

(Textabschnitt unverändert)

§ 9 Bibliothek, Archiv, Sondereinrichtungen


Für die Benutzung der Bibliothek, der Archive und anderer Sondereinrichtungen sind die entsprechenden Benutzungsordnungen maßgebend.



 (keine frühere Fassung vorhanden)



Vorschriftensuche

Anzeige
Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben
Menü: Normalansicht | Start | Suchen | Sachgebiete | Aktuell | Verkündet | Web-Plugin | Über buzer.de | Qualität | Kontakt | Support | Werbung | Datenschutz, Impressum
informiert bleiben: Änderungsalarm | Web-Widget | RSS-Feed