§ 24 - Bundesrechnungshofgesetz (BRHG)

G. v. 11.07.1985 BGBl. I S. 1445; zuletzt geändert durch Artikel 15 Abs. 82 G. v. 05.02.2009 BGBl. I S. 160
Geltung ab 20.07.1985; FNA: 63-20 Bundeshaushalt
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§ 24 Inkrafttreten, Aufhebung bestehender Vorschriften



(1) Dieses Gesetz tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.

(2) Zugleich treten außer Kraft:

1.
Abschnitt V der Reichshaushaltsordnung in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 63-1, veröffentlichten bereinigten Fassung,

2.
das Gesetz über Errichtung und Aufgaben des Bundesrechnungshofes in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 63-5, veröffentlichten bereinigten Fassung, zuletzt geändert durch das Gesetz vom 2. März 1974 (BGBl. I S. 469).



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