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§ 4 - Einheiten- und Zeitgesetz (EinhZeitG)

neugefasst durch B. v. 22.02.1985 BGBl. I S. 408; zuletzt geändert durch Artikel 4 G. v. 18.07.2016 BGBl. I S. 1666
Geltung ab 01.01.1986; FNA: 7141-5 Zeitbestimmung, Maß- und Gewichtswesen
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§ 4 Gesetzliche Zeit



(1) Die gesetzliche Zeit ist die mitteleuropäische Zeit. Diese ist bestimmt durch die koordinierte Weltzeit unter Hinzufügung einer Stunde.

(2) Für den Zeitraum ihrer Einführung ist die mitteleuropäische Sommerzeit die gesetzliche Zeit. Die mitteleuropäische Sommerzeit ist bestimmt durch die koordinierte Weltzeit unter Hinzufügung zweier Stunden.





 

Frühere Fassungen von § 4 EinhZeitG

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 12.07.2008Artikel 1 Gesetz zur Änderung des Gesetzes über Einheiten im Messwesen und des Eichgesetzes, zur Aufhebung des Zeitgesetzes, zur Änderung der Einheitenverordnung und zur Änderung der Sommerzeitverordnung
vom 03.07.2008 BGBl. I S. 1185

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 

Zitierungen von § 4 EinhZeitG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 4 EinhZeitG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in EinhZeitG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Änderung des Gesetzes über Einheiten im Messwesen und des Eichgesetzes, zur Aufhebung des Zeitgesetzes, zur Änderung der Einheitenverordnung und zur Änderung der Sommerzeitverordnung
G. v. 03.07.2008 BGBl. I S. 1185
Artikel 1 MeßEinhGuaÄndG Änderung des Gesetzes über Einheiten im Messwesen
... das Wort „regeln" ersetzt. 4. Nach § 3 werden folgende §§ 4 und 5 eingefügt: „§ 4 Gesetzliche Zeit (1) Die gesetzliche ... 4. Nach § 3 werden folgende §§ 4 und 5 eingefügt: „§ 4 Gesetzliche Zeit (1) Die gesetzliche Zeit ist die mitteleuropäische Zeit. Diese ... Sommerzeit doppelt erscheinenden Stunde." 5. Der bisherige § 4 wird § 6 und wie folgt gefasst: „§ 6 Physikalisch-Technische ...