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Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 30.09.2007 aufgehoben
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Anhang 3 - Energieeinsparverordnung 2004 (EnEV 2004)
neugefasst durch B. v. 02.12.2004 BGBl. I S. 3146; aufgehoben durch § 31 V. v. 24.07.2007 BGBl. I S. 1519
Geltung ab 01.02.2002; FNA: 754-4-9 Energieversorgung
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Geltung ab 01.02.2002; FNA: 754-4-9 Energieversorgung
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Anhang 3 Anforderungen bei Änderung von Außenbauteilen bestehender Gebäude (zu § 8 Abs. 1) und bei Errichtung von Gebäuden mit geringem Volumen (§ 7)
Anhang 3 wird in 3 Vorschriften zitiert
(BGBl. I 2004 S. 3158 - 3160)
Soweit bei Steildächern Decken unter nicht ausgebauten Dachräumen sowie Decken und Wände (einschließlich Dachschrägen), die beheizte Räume nach oben gegen die Außenluft abgrenzen,
Soweit bei beheizten Räumen Flachdächer
- 1.
- Außenwände
- a)
- ersetzt, erstmalig eingebaut
- b)
- Bekleidungen in Form von Platten oder plattenartigen Bauteilen oder Verschalungen sowie Mauerwerks-Vorsatzschalen angebracht werden,
- c)
- auf der Innenseite Bekleidungen oder Verschalungen aufgebracht werden,
- d)
- Dämmschichten eingebaut werden,
- e)
- bei einer bestehenden Wand mit einem Wärmedurchgangskoeffizienten größer 0,9 W/(m² · K) der Außenputz erneuert wird oder
- f)
- neue Ausfachungen in Fachwerkwände eingesetzt werden,
- 2.
- Fenster, Fenstertüren und Dachflächenfenster
- a)
- das gesamte Bauteil ersetzt oder erstmalig eingebaut wird,
- b)
- zusätzliche Vor- oder Innenfenster eingebaut werden oder
- c)
- die Verglasung ersetzt wird,
- 1.
- Schallschutzverglasungen mit einem bewerteten Schalldämmmaß der Verglasung von Rw,R ≥ 40 dB nach DIN EN ISO 717-1 : 1997-01 oder einer vergleichbaren Anforderung oder
- 2.
- Isolierglas-Sonderaufbauten zur Durchschusshemmung, Durchbruchhemmung oder Sprengwirkungshemmung nach den Regeln der Technik oder
- 3.
- Isolierglas-Sonderaufbauten als Brandschutzglas mit einer Einzelelementdicke von mindestens 18 mm nach DIN 4102-13 : 1990-05 oder einer vergleichbaren Anforderung
- 3.
- Außentüren
- 4.
- Decken, Dächer und Dachschrägen
- 4.1
Soweit bei Steildächern Decken unter nicht ausgebauten Dachräumen sowie Decken und Wände (einschließlich Dachschrägen), die beheizte Räume nach oben gegen die Außenluft abgrenzen,
- a)
- ersetzt, erstmalig eingebaut
- b)
- die Dachhaut bzw. außenseitige Bekleidungen oder Verschalungen ersetzt oder neu aufgebaut werden,
- c)
- innenseitige Bekleidungen oder Verschalungen aufgebracht oder erneuert werden,
- d)
- Dämmschichten eingebaut werden,
- e)
- zusätzliche Bekleidungen oder Dämmschichten an Wänden zum unbeheizten Dachraum eingebaut werden,
- 4.2
Soweit bei beheizten Räumen Flachdächer
- a)
- ersetzt, erstmalig eingebaut
- b)
- die Dachhaut bzw. außenseitige Bekleidungen oder Verschalungen ersetzt oder neu aufgebaut werden,
- c)
- innenseitige Bekleidungen oder Verschalungen aufgebracht oder erneuert werden,
- d)
- Dämmschichten eingebaut werden,
- 5.
- Wände und Decken gegen unbeheizte Räume und gegen Erdreich
- a)
- ersetzt, erstmalig eingebaut
- b)
- außenseitige Bekleidungen oder Verschalungen, Feuchtigkeitssperren oder Drainagen angebracht oder erneuert,
- c)
- innenseitige Bekleidungen oder Verschalungen an Wände angebracht,
- d)
- Fußbodenaufbauten auf der beheizten Seite aufgebaut oder erneuert,
- e)
- Deckenbekleidungen auf der Kaltseite angebracht oder
- f)
- Dämmschichten eingebaut werden,
- 6.
- Vorhangfassaden
- a)
- das gesamte Bauteil ersetzt oder erstmalig eingebaut wird,
- b)
- die Füllung (Verglasung oder Paneele) ersetzt wird,
- 7.
- Anforderungen
Zeile | Bauteil | Maßnahme nach | Gebäude nach § 1 Abs. 1 Nr. 1 | Gebäude nach § 1 Abs. 1 Nr. 2 |
maximaler Wärmedurchgangskoeffizient Umax 1) in W/(m² · K) | ||||
1 | 2 | 3 | 4 | |
1 a | Außenwände | allgemein | 0,45 | 0,75 |
b | Nr. 1 b, d und e | 0,35 | 0,75 | |
2 a | Außen liegende Fenster, Fenstertüren, Dachflächenfenster | Nr. 2 a und b | 1,7 2) | 2,8 2) |
b | Verglasungen | Nr. 2 c | 1,5 3) | keine Anforderung |
c | Vorhangfassaden | allgemein | 1,9 4) | 3,0 4) |
3 a | Außen liegende Fenster, Fenstertüren, Dachflächenfenster mit Sonderverglasungen | Nr. 2 a und b | 2,0 2) | 2,8 2) |
b | Sonderverglasungen | Nr. 2 c | 1,6 3) | keine Anforderung |
c | Vorhangfassaden mit Sonderverglasungen | Nr. 6 Satz 2 | 2,3 4) | 3,0 4) |
4 a | Decken, Dächer und Dachschrägen | Nr. 4.1 | 0,30 | 0,40 |
b | Dächer | Nr. 4.2 | 0,25 | 0,40 |
5 a | Decken und Wände gegen unbeheizte Räume oder Erdreich | Nr. 5 b und e | 0,40 | keine Anforderung |
b | Nr. 5 a, c, d und f | 0,50 | keine Anforderung |
- 1)
- Wärmedurchgangskoeffizient des Bauteils unter Berücksichtigung der neuen und der vorhandenen Bauteilschichten; für die Berechnung opaker Bauteile ist DIN EN ISO 6946 : 1996-11 zu verwenden.
- 2)
- Bemessungswert des Wärmedurchgangskoeffizienten des Fensters; der Bemessungswert des Wärmedurchgangskoeffizienten des Fensters ist technischen Produkt-Spezifikationen zu entnehmen oder gemäß den nach den Landesbauordnungen bekannt gemachten energetischen Kennwerten für Bauprodukte zu bestimmen. Hierunter fallen insbesondere energetische Kennwerte aus europäischen technischen Zulassungen sowie energetische Kennwerte der Regelungen nach der Bauregelliste A Teil 1 und auf Grund von Festlegungen in allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassungen.
- 3)
- Bemessungswert des Wärmedurchgangskoeffizienten der Verglasung; der Bemessungswert des Wärmedurchgangskoeffizienten der Verglasung ist technischen Produkt-Spezifikationen zu entnehmen oder gemäß den nach den Landesbauordnungen bekannt gemachten energetischen Kennwerten für Bauprodukte zu bestimmen. Hierunter fallen insbesondere energetische Kennwerte aus europäischen technischen Zulassungen sowie energetische Kennwerte der Regelungen nach der Bauregelliste A Teil 1 und auf Grund von Festlegungen in allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassungen.
- 4)
- Wärmedurchgangskoeffizient der Vorhangfassade; er ist nach anerkannten Regeln der Technik zu ermitteln.
Zitierungen von Anhang 3 EnEV 2004
Sie sehen die Vorschriften, die auf Anhang 3 EnEV 2004 verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
EnEV 2004 selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 7 EnEV 2004 Gebäude mit geringem Volumen
... als erfüllt, wenn die Wärmedurchgangskoeffizienten der Außenbauteile die in Anhang 3 Tabelle 1 genannten Werte nicht ...
§ 8 EnEV 2004 Änderung von Gebäuden
... Räumen in Gebäuden nach § 1 Abs. 1 Änderungen gemäß Anhang 3 Nr. 1 bis 6 durchgeführt werden, dürfen die in Anhang 3 Tabelle 1 festgelegten ... gemäß Anhang 3 Nr. 1 bis 6 durchgeführt werden, dürfen die in Anhang 3 Tabelle 1 festgelegten Wärmedurchgangskoeffizienten der betroffenen Außenbauteile nicht ...
§ 13 EnEV 2004 Ausweise über Energie- und Wärmebedarf, Energieverbrauchskennwerte
... liegt vor, wenn 1. innerhalb eines Jahres mindestens drei der in Anhang 3 Nr. 1 bis 6 genannten Änderungen in Verbindung mit dem Austausch eines Heizkessels oder der ...
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/gesetz/4788/a66449.htm