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Anhang 4 - Energieeinsparverordnung 2004 (EnEV 2004)

neugefasst durch B. v. 02.12.2004 BGBl. I S. 3146; aufgehoben durch § 31 V. v. 24.07.2007 BGBl. I S. 1519
Geltung ab 01.02.2002; FNA: 754-4-9 Energieversorgung
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Anhang 4 Anforderungen an die Dichtheit und den Mindestluftwechsel (zu § 5)


Anhang 4 wird in 1 Vorschrift zitiert

(BGBl. I 2004 S. 3161)

1.
Anforderungen an außen liegende Fenster, Fenstertüren und Dachflächenfenster

Außen liegende Fenster, Fenstertüren und Dachflächenfenster müssen den Klassen nach Tabelle 1 entsprechen.

Tabelle 1 Klassen der Fugendurchlässigkeit von außen liegenden Fenstern, Fenstertüren und Dachflächenfenstern
ZeileAnzahl der Vollgeschosse des GebäudesKlasse der Fugendurchlässigkeit nach DIN EN 12 207-1 : 2000-06
1bis zu 22
2mehr als 23


2.
Nachweis der Dichtheit des gesamten Gebäudes

Wird eine Überprüfung der Anforderungen nach § 5 Abs. 1 durchgeführt, so darf der nach DIN EN 13 829 : 2001-02 bei einer Druckdifferenz zwischen Innen und Außen von 50 Pa gemessene Volumenstrom - bezogen auf das beheizte Luftvolumen - bei Gebäuden

-
ohne raumlufttechnische Anlagen 3 h-1 und

-
mit raumlufttechnischen Anlagen 1,5 h-1

nicht überschreiten.

3.
Anforderungen an Lüftungseinrichtungen

Lüftungseinrichtungen in der Gebäudehülle müssen einstellbar und leicht regulierbar sein. Im geschlossenen Zustand müssen sie der Tabelle 1 genügen. Soweit in anderen Rechtsvorschriften Anforderungen an die Lüftung gestellt werden, bleiben diese Vorschriften unberührt. Die Sätze 1 und 2 sind nicht anzuwenden, wenn als Lüftungseinrichtungen selbsttätig regelnde Außenluftdurchlässe unter Verwendung einer geeigneten Führungsgröße eingesetzt werden.

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Zitierungen von Anhang 4 EnEV 2004

Sie sehen die Vorschriften, die auf Anhang 4 EnEV 2004 verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in EnEV 2004 selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 5 EnEV 2004 Dichtheit, Mindestluftwechsel
... außen liegender Fenster, Fenstertüren und Dachflächenfenster Anhang 4 Nr. 1 genügen. Wird die Dichtheit nach den Sätzen 1 und 2 überprüft, ist ... 1 genügen. Wird die Dichtheit nach den Sätzen 1 und 2 überprüft, ist Anhang 4 Nr. 2 einzuhalten. (2) Zu errichtende Gebäude sind so auszuführen, dass der ... ist. Werden dazu andere Lüftungseinrichtungen als Fenster verwendet, müssen diese Anhang 4 Nr. 3 ...