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§ 4 - Hufbeschlagverordnung (HufBeschlV k.a.Abk.)

V. v. 31.12.1940 RGBl. 1941 I S. 4; aufgehoben durch § 11 Artikel 1 G. v. 19.04.2006 BGBl. I S. 900
Geltung ab 01.01.1964; FNA: 7112-1-1 Hufbeschlag
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§ 4 Lehrgang - Theoretischer Unterricht



Der theoretische Unterricht hat sich auf folgende Gebiete zu erstrecken:

1.
den allgemeinen Bau und die Tätigkeit des Tierkörpers und der Gliedmaßen, insbesondere der Zehe, des Hufes und der Klauen;

2.
die Kenntnis regelmäßiger und unregelmäßiger Hufe im gesunden und kranken Zustand;

3.
die verschiedenen Gliedmaßenstellungen und Gangarten des Pferdes;

4.
die Entstehung der verschiedenen Hufkrankheiten und ihre Beeinflussung durch den Hufbeschlag (Steingallen, Hornspalten, Nageltritt, Kronentritt, Flachhuf, Vollhuf, Bockhuf, Stelzfuß, Hufrehe, Spatlahmheit, Zwanghuf, Hufknorpelverknöcherung, Vernagelung, Huf mit loser oder hohler Wand, Verbällung, Durchbrennen, Hufgeschwür, Strahlfäule, Huf- und Strahlkrebs);

5.
die Pflege des beschlagenen und nichtbeschlagenen Hufes einschließlich des Fohlenhufs;

6.
die Vorteile des richtig ausgeführten und die Nachteile des fehlerhaften Hufbeschlags;

7.
den Beschlag gesunder - regelmäßiger und unregelmäßiger - Hufe;

8.
den Beschlag für besondere Gebrauchszwecke (Reit-, Renn- und Gewichtshufeisen usw.);

9.
den Beschlag kranker Hufe (Flach-, Voll-, Zwang-, Rehhufe, Hufe mit Hornspalten usw.);

10.
den Beschlag mit besonderen Hufeisen (Tau-Hufeisen in verschiedenen Arten, andere Gleitschutzhufeisen usw.);

11.
den Beschlag bei unregelmäßigen Gliedmaßenstellungen und Gangarten (Streichen, Greifen usw.);

12.
den Winterhufbeschlag;

13.
die Hufpflegemittel und Hufeinlagen;

14.
den Klauenbeschlag und die Klauenpflege des Rindes;

15.
die grundlegenden Regeln über den Wert, die Beschaffung, Aufbewahrung und Behandlung der zu bearbeitenden Werkstoffe und Fertigerzeugnisse (Hufeisen, Hufnägel, Stollen usw.) sowie über die Kennzeichen ihrer guten und schlechten Beschaffenheit;

16.
die Schmiede- und Feuerungsanlagen, Geräte und Werkzeuge;

17.
das Zeichnen nach Vorlagen (gewöhnliche Hufeisen, Winterhufeisen, Hufeisen für Pferde mit unregelmäßiger Stellung und Gangart, Hufeisen für fehlerhafte Hufe, regelmäßige Hufe der verschiedenen Formen, unregelmäßige Hufe, unregelmäßige Stellung der Gliedmaßen);

18.
der Umgang mit widerspenstigen Pferden und Rindern;

19.
die Haftpflicht des Hufschmieds;

20.
den Tierschutz.

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Zitierungen von § 4 Hufbeschlagverordnung

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 4 HufBeschlV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in HufBeschlV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 5 HufBeschlV Lehrgang - Praktischer Unterricht
... des Hufbeschlags für gesunde und kranke Hufe, insbesondere auch für die in § 4 unter Nr. 7 bis 14 aufgeführten Beschlagformen; 2. das Beurteilen des ...