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§ 5 - Sonderungsplanverordnung (SPV)
§ 5 Entschädigungs- und Ausgleichsliste, unübersichtliche Belastungsverhältnisse
§ 5 wird in 1 Vorschrift zitiert
(1) In den Fällen der ergänzenden oder komplexen Bodenneuordnung umfaßt der Bescheid unbeschadet des § 15 Abs. 6 des Bodensonderungsgesetzes auch eine Entschädigungs- und Ausgleichsliste.
(2) In den Fällen des Absatzes 1 sind, wenn Verwirrung zu besorgen ist, eingetragene beschränkte dingliche Rechte entweder gegen Entschädigung oder unter Begründung entsprechender neuer Rechte an einem oder mehreren der neu gebildeten Grundstücke aufzuheben.
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Zitierungen von § 5 SPV
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 5 SPV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
SPV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 2 SPV Gestaltung des Sonderungsplans
... Sonderungsplan ist nach den in §§ 3 bis 5 bestimmten Grundsätzen zu gestalten. Hierbei sind die für die einzelnen Arten der ...
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/gesetz/4798/a66522.htm