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§ 1 - Rindfleisch-Sondererstattungs-Verordnung (RindFlSoErstV k.a.Abk.)
V. v. 21.02.1994 BGBl. I S. 318; zuletzt geändert durch Artikel 2 Abs. 96 G. v. 22.12.2011 BGBl. I S. 3044
Geltung ab 26.02.1994; FNA: 7847-11-4-74 Sonstige Marktordnungsvorschriften, EWG-Durchführungsbestimmungen
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Geltung ab 26.02.1994; FNA: 7847-11-4-74 Sonstige Marktordnungsvorschriften, EWG-Durchführungsbestimmungen
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§ 1 Anwendungsbereich
Die Vorschriften dieser Verordnung gelten für die Durchführung
- 1.
- der Verordnung (EG) Nr. 433/2007 der Kommission vom 20. April 2007 zur Festlegung der Bedingungen für die Gewährung von Sondererstattungen bei der Ausfuhr von Rindfleisch (ABl. EU Nr. L 104 S. 3) und
- 2.
- der Verordnung (EG) Nr. 1359/2007 der Kommission vom 21. November 2007 zur Festlegung der Bedingungen für die Gewährung von Sondererstattungen bei der Ausfuhr von bestimmten Arten von entbeintem Rindfleisch (ABl. EU Nr. L 304 S. 21, 2008 Nr. L 11 S. 23)
Text in der Fassung des Artikels 1 Verordnung zur Änderung von marktorganisationsrechtlichen Vorschriften im Fleischbereich V. v. 4. Juli 2008 BGBl. I S. 1227 m.W.v. 19. Juli 2008
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Frühere Fassungen von § 1 Rindfleisch-Sondererstattungs-Verordnung
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
vergleichen mit | mWv (verkündet) | neue Fassung durch |
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aktuell vorher | 19.07.2008 | Artikel 1 Verordnung zur Änderung von marktorganisationsrechtlichen Vorschriften im Fleischbereich vom 04.07.2008 BGBl. I S. 1227 |
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
Zitierungen von § 1 Rindfleisch-Sondererstattungs-Verordnung
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 1 RindFlSoErstV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
RindFlSoErstV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 2 RindFlSoErstV Zuständigkeit (vom 19.07.2008)
... und Ernährung (Bundesanstalt) ist zuständig für die Durchführung der in § 1 genannten Rechtsakte hinsichtlich 1. der Kontrolle, daß es sich bei dem Fleisch, ...
§ 4 RindFlSoErstV Gewinnung, Verpackung und Nämlichkeitssicherung der Teilstücke (vom 01.04.2012)
... daß die Viertel mit dem festgestellten Gewicht entsprechend den Vorschriften der in § 1 genannten Rechtsakte und dieser Verordnung vollständig zerlegt und die gewonnenen ...
§ 7 RindFlSoErstV Inkrafttreten
... Satz 2 genannte Verordnung ist für die Gewährung der Sondererstattung nach den in § 1 genannten Rechtsakten weiter anzuwenden, die vor dem Tage des Inkrafttretens der in Satz 1 ...
Zitate in Änderungsvorschriften
Verordnung zur Änderung von marktorganisationsrechtlichen Vorschriften im Fleischbereich
V. v. 04.07.2008 BGBl. I S. 1227
Artikel 1 MORFleischÄndV Änderung der Rindfleisch-Sondererstattungs-Verordnung
... vom 18. März 2005 (BGBl. I S. 865), wird wie folgt geändert: 1. § 1 wird wie folgt gefasst: § 1 Anwendungsbereich Die Vorschriften ... wie folgt geändert: 1. § 1 wird wie folgt gefasst: § 1 Anwendungsbereich Die Vorschriften dieser Verordnung gelten für die ...
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