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§ 6 - Rindfleisch-Sondererstattungs-Verordnung (RindFlSoErstV k.a.Abk.)

V. v. 21.02.1994 BGBl. I S. 318; zuletzt geändert durch Artikel 2 Abs. 96 G. v. 22.12.2011 BGBl. I S. 3044
Geltung ab 26.02.1994; FNA: 7847-11-4-74 Sonstige Marktordnungsvorschriften, EWG-Durchführungsbestimmungen
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§ 6 (aufgehoben)








 

Frühere Fassungen von § 6 Rindfleisch-Sondererstattungs-Verordnung

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 19.07.2008Artikel 1 Verordnung zur Änderung von marktorganisationsrechtlichen Vorschriften im Fleischbereich
vom 04.07.2008 BGBl. I S. 1227

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 

Zitierungen von § 6 Rindfleisch-Sondererstattungs-Verordnung

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 6 RindFlSoErstV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in RindFlSoErstV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Verordnung zur Änderung von marktorganisationsrechtlichen Vorschriften im Fleischbereich
V. v. 04.07.2008 BGBl. I S. 1227
Artikel 1 MORFleischÄndV Änderung der Rindfleisch-Sondererstattungs-Verordnung
... die Angabe „Artikel 4 derselben Verordnung" ersetzt. 4. § 6 wird aufgehoben.  ...