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Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 22.02.2006 aufgehoben

§ 9 - Verordnung über die Laufbahnen, das Vorgesetztenverhältnis und das Gelöbnis der Dienstleistenden im Bundesgrenzschutz (BGSDlSLV k.a.Abk.)

V. v. 20.06.1969 BGBl. I S. 640; aufgehoben durch Artikel 12 G. v. 19.02.2006 BGBl. I S. 334
Geltung ab 01.07.1969; FNA: 13-3 Bundesgrenzschutz, Bundespolizei
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§ 9 Dienstbezeichnungen



Die Dienstbezeichnungen in der Laufbahn der Grenzjäger und Unterführer entsprechen den Amtsbezeichnungen der Polizeivollzugsbeamten in der Laufbahn der Grenzjäger und Unterführer.