Tools:
Update via:
Zitierungen von § 13 Verordnung über die Laufbahnen, das Vorgesetztenverhältnis und das Gelöbnis der Dienstleistenden im Bundesgrenzschutz
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 13 BGSDlSLV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
BGSDlSLV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 14 BGSDlSLV Ausbildung und Beförderung
... werden. (2) Grenzschutzreserveoffizieranwärter mit Ingenieurzeugnis (§ 13 Abs. 1 Nr. 2) können als Fahnenjunker in den Bundesgrenzschutz einberufen werden; ...
§ 15 BGSDlSLV Grenzschutzoffizieranwärter aus der Grenzjäger- und Unterführerlaufbahn
... Geeignete Dienstleistende aus der Grenzjäger- und Unterführerlaufbahn, die die in § 13 Abs. 1 geforderten Voraussetzungen erfüllen, können während des ... der Grenzschutzreserve aus der Grenzjäger- und Unterführerlaufbahn, die die in § 13 Abs. 1 geforderten Voraussetzungen erfüllen, können zur Laufbahn der ... Oberwachtmeister im Bundesgrenzschutz der Reserve und Dienstleistende mit der in § 13 Abs. 1 Nr. 2 genannten Vorbildung die Dienstbezeichnung Fahnenjunker im Bundesgrenzschutz der ...
Anzeige
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/gesetz/4801/v66569.htm