Änderung § 28 TierSchNutztV vom 04.08.2006

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§ 18 TierSchNutztV a.F. (alte Fassung)
in der vor dem 04.08.2006 geltenden Fassung
§ 28 TierSchNutztV n.F. (neue Fassung)
in der am 04.08.2006 geltenden Fassung
durch Artikel 1 V v 01.08.2006 BGBl. I 1804
 

(Text alte Fassung) nächste Änderung

§ 18 Inkrafttreten, Außerkrafttreten


(Text neue Fassung)

§ 28 Inkrafttreten, Außerkrafttreten


vorherige Änderung

Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.



Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft. Gleichzeitig mit Inkrafttreten dieser Verordnung treten außer Kraft:

1. die Kälberhaltungsverordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 22. Dezember 1997 (BGBl. I S. 3328) und

2. die Schweinehaltungsverordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 18. Februar 1994 (BGBl. I S. 311), geändert durch die Verordnung vom 2. August 1995 (BGBl. I S. 1016).


 



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